Als Institution der öffentlichen Gesundheit hat die Dienststelle Gesundheit und Sport die Aufgabe, die Öffentlichkeit vor der Ausbreitung übertragbarer Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leitet die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und beauftragten Organisationen.
Aufgrund des Epidemiengesetzes und der Meldeverordnung hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein obligatorisches Meldewesen aufgebaut, das aktualisierte Daten zu bestimmten Infektionskrankheiten erfasst. Ärztinnen/Ärzte wie auch die diagnostizierenden Labors sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beobachtungen zu etwa 50 Infektionskrankheiten der Dienststelle Gesundheit und Sport zu melden. Durch die Meldung können auf kantonaler Ebene die epidemiologische Situation schnell erfasst und adäquate Massnahmen ergriffen werden.
Die Dienststelle Gesundheit und Sport ist dafür zuständig, Ausbruchsabklärungen bei Infektionskrankheiten durchzuführen, wenn sie in unserem Kanton auftreten (z.B. bei ansteckender Lungentuberkulose ).
Zur Prävention von Infektionskrankheiten unterhält der Kanton Luzern das Programm freiwillige Schulimpfungen und das HPV-Impfprogramm.