Schutzsuchende aus der Ukraine: Informationen zu Infektionskrankheiten für Ärztinnen und Ärzte
Auf dieser Seite finden Sie Informationen bezüglich Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz.
Newsletter Ukraine Nr. 1/2022 - Tollwut
Terrestrische Tollwut ist bei ukrainischen Wild- und Haustieren nach wie vor ein Problem. Speziell bei Hundebissen sollte man an die Möglichkeit einer Tollwutinfektion denken.
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Ergänzungen zum Newsletter (Stand 26. April 2022):
Bei Bissverletzungen durch Tiere aus der Ukraine sollten Sie als behandelnde Ärztinnen und Ärzte unverzüglich geeignete Massnahmen treffen und Kontakt mit dem kantonalen Veterinäramt aufnehmen. Dieses hat Zugriff auf eine Datenbank, in der alle bereits in der Schweiz gemeldeten Tiere aus der Ukraine sowie deren Impfstatus verzeichnet sind. Wenn der Kontakt zum kantonalen Veterinäramt nicht rasch hergestellt werden kann, wird empfohlen, mit der Postexpositionsprophylaxe zu beginnen.
Mehr dazu im finden Sie im Informationsblatt des BAG.
Ergänzungen zum Newsletter (Stand 05. September 2022):
Die Schweizerische Tollwutzentrale hat ein Merkblatt zusammengestellt, das festhält, wann eine Tollwutprophylaxe beim Menschen nach Exposition durch Hund, Katze oder Frettchen indiziert ist. Weiter verweisen wir auf die detaillierten Empfehlungen zur Prä- und Postexpositionsprophylaxe des Bundesamtes für Gesundheit.
Newsletter Ukraine Nr. 2/2022 – Tuberkulose
Die Ukraine ist ein Hochinzidenzland für TB / MDR-TB. Der Online-Fragebogen «tb-screen» ist auch auf Ukrainisch verfügbar.
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Ergänzungen zum Newsletter (Stand 03. Mai 2022):
Der bekannte Fragebogen für Migrationsmedizinische Abklärungen (MM-Check) ist auf Ukrainisch und Russisch verfügbar. Aus aktuellem Anlass wurde eine verkürzte Version dieses Fragebogens, der MM-Mobile Health Check, ausgearbeitet. Die Online-Version des MM-Mobile Health Check ist bereits verfügbar. In Kürze wird dieser Fragebogen auch in Form einer App zur Verfügung stehen. Die Schutzsuchenden werden aufgefordert, diesen Fragebogen auszufüllen. Beide Fragebogen (MM-Check und MM-Mobile Health Check) enthalten Fragen zur TB-Score-Berechnung.
Weitere Ergänzungen siehe auch Newsletter Ukraine Nr. 6/2022
Newsletter Ukraine Nr. 3/2022 – Medizinische Versorgung
Aufruf an Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten aus der Ukraine in der Praxis aufzunehmen. Unterstützung der kantonalen Infoline bei der Triage und Zuweisung ukrainischer Patientinnen und Patienten an Luzerner Arztpraxen.
Kostenübernahme von Dolmetscher/in in komplexen Fällen (nach Absprache). Siehe auch Newsletter Nr. 5/2022
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Newsletter Ukraine Nr. 4/2022 – HIV
Die Ukraine ist ein Hochinzidenzland für HIV. Ca. 1% der Bevölkerung ist HIV-positiv, in Risikogruppen teilweise um ein Vielfaches höher. Es muss von einer grossen Dunkelziffer ausgegangen werden. Informationen der Aids-Hilfe Schweiz und Sexuelle Gesundheit Schweiz stehen auf Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.
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Newsletter Ukraine Nr. 5/2022 – Dolmetschdienst Deutsch-Ukrainisch
Ein Dolmetschdienst für die Verständigung mit Schutzsuchenden aus der Ukraine bei medizinischen Konsultationen kann durch die DIGE unter gewissen Voraussetzungen vermittelt werden (siehe auch Newsletter Nr. 3/2022). Das Vorgehen dazu ist in diesem Newsletter (Nr. 5/2022) beschrieben.
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Anhang des Newsletters: Merkblatt Dolmetschdienste Deutsch-Ukrainisch
Newsletter Ukraine Nr. 6/2022 – Zuweisung bei Verdacht auf Tuberkulose
Die Ukraine ist ein Hochinzidenzland für TB / MDR-TB (siehe auch Newsletter Ukraine Nr. 2/2022). Schutzsuchende Personen aus der Ukraine mit TB-Score ≥10 können für weitere Abklärungen ans Luzerner Kantonsspital (LUKS) überwiesen werden. Die schutzsuchende Person soll dafür den Antrag für die Zuweisung an die Infektiologie / Pneumologie Luzerner Kantonsspital (Заява на направлення до кантонального шпиталю (LUKS) до відділення інфектології / пульмонології) ausfüllen. Das weitere Vorgehen ist im Antragsformular beschrieben. Direkte Anmeldungen beim LUKS mit dem Formular sind nicht möglich. Die Anmeldung muss via DIGE durchgeführt werden.
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Newsletter Ukraine Nr. 7/2022 – Impfschutz überprüfen - Basisimpfungen vervollständigen
Die Impfquote in der ukrainischen Bevölkerung liegt tiefer als in der Schweiz. Es wird dringend empfohlen, dass bei Konsultationen von Schutzsuchenden aus der Ukraine auch der Impfstatus überprüft wird. Es sollten alle Basisimpfungen gemäss Schweizerischem Impfplan durchgeführt respektive nachgeholt werden, insbesondere bei Kindern.
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Ergänzungen zum Newsletter (Stand 17. Juni 2022):
Als Hilfestellung bei Konsultationen von Kindern aus der Ukraine stellt migesplus die vom BAG herausgegebene Broschüre «Impfungen für Kinder in der Schweiz» ab sofort neben Deutsch, Französisch und Italienisch auch auf Ukrainisch zum Download zur Verfügung. Den Link dazu finden Sie hier
Allgemeine Informationen: Medizinalkosten von Personen aus der Ukraine
Die finanzielle Zuständigkeit für die Übernahme von Medizinkosten bei Personen aus der Ukraine, welche ein Gesuch um vorübergehenden Schutz stellen, wird in der Information an die medizinischen Leistungserbringer vom 16. März 2022 des SEM beschrieben.
Beilage: Beispiel des Gesuchsformulars um vorübergehende Schutzgewährung inkl. Bestätigung der Einreichung
Ergänzende Informationen und Erläuterungen zu den Informationsschreiben vom 16. und 31. März 2022*:
Übersicht bezüglich der finanziellen Zuständigkeit und Abläufe bei Medizinalkosten von Personen aus der Ukraine.
Dem SEM sind nur medizinische Rechnungen für Personen zuzustellen, welche noch keinem Kanton zugewiesen wurden. Diese Personen müssen eine Bestätigung über die Einreichung ihres Gesuches vorweisen, sofern sie sich nicht in einem Bundesasylzentrum aufhalten.
Beilagen: Bestätigung der Einreichung des Gesuchs: Beispiel offener Registrierungstermin und Beispiel mit Terminbestätigung
Rechnungen für Personen, welche bereits einem Kanton zugewiesen wurden und in der Regel den Status S bereits erhalten haben, müssen direkt an die zuständige kantonale Behörde/Gemeinde bzw. Krankenversicherung zugestellt werden.
*Das Informationsschreiben vom 31. März 2022 betrifft nur die Kantone und ist deshalb hier nicht publiziert.
Weiterführende Informationen
Infoline Ukraine
Telefon 041 228 38 90
(Montag, Donnerstag und Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr)