Akute Atemwegserkrankungen

Ansteckungen mit akuten Atemwegserkrankungen nehmen in der Regel in den Herbst- und Wintermonaten zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass respiratorische Erreger in den warmen Monaten nicht zirkulieren. Auf dieser Seite finden sich Verhaltensempfehlungen bei akuten respiratorischen Erkrankungen.

Welches sind Krankheitssymptome einer akuten Atemwegserkrankung?

Sich schnäuzender Junge

Typische Symptome einer akuten Atemwegsinfektion sind:

  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schnupfen
  • Heiserkeit

 

Weitere, häufig auftretende Begleitsymptome sind:

  • Kopfschmerzen
  • Erhöhte Körpertemperatur oder Fieber
  • Kurzatmigkeit
  • Allgemeine Schwäche / Unwohlsein
  • Muskel- oder Gelenkschmerzen ("Gliederschmerzen")
  • Appetitlosigkeit
  • Brustschmerzen
  • Verlust des Geruchs- und / oder Geschmackssinns

Zusätzlich können auch weniger typische Begleitsymptome wie Magen-Darm-Beschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen; insbesondere bei Kindern) oder Hautausschläge auftreten.

Manchmal kann es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Kiefer- und Nasennebenhöhlenentzündung oder Lungenentzündung kommen.

Welche Erreger verursachen akute Atemwegserkrankungen?

Es gibt eine Vielzahl von Krankheitserregern, die akute Atemwegserkrankungen auslösen können. Meistens sind Viren die Ursache.

Bei Erwachsenen sind Rhinoviren, von denen über 100 verschiedene Serotypen bekannt sind, die häufigste Ursache von Erkältungen. Weitere Erkältungsviren sind Coronaviren (nicht gemeint ist SARS-CoV-2). Bei Kindern sind auch Parainfluenzaviren, das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), Adenoviren und gewisse Enteroviren häufige Ursachen von akuten Atemwegsinfektionen. 

Weitere Erkrankungen mit Atemwegssymptomen sind die Grippe, verursacht durch Influenzaviren, Covid-19, verursacht durch SARS-CoV-2, und Keuchhusten (Pertussis), verursacht durch das Bakterium Bordetella pertussis. Lungenentzündungen können auch durch Pneumokokken (Bakterium Streptococcus pneumoniae) oder Legionellen (Bakterien der Gattung Legionella) ausgelöst werden.

Auch durch andere Viren oder Bakterien ausgelöste Krankheiten können mit Atemwegssymptomen einhergehen. 

Junge mit verschiedenen symbolisch dargestellten Viren

Wie werden akute Atemwegserkrankungen übertragen?

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen über die Atemluft und durch indirekten Kontakt über Hände und Gegenstände, die durch infizierte (angesteckte) Personen kontaminiert (verunreinigt) wurden. Viren auf den Händen gelangen durch Berührung von Schleimhäuten des Mundes, der Nase oder der Augen in den Körper.

Infizierte Personen können schon vor Beginn der Symptome ansteckend sein. Auch sind symptomlose Infektionen möglich. 

Zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen (Inkubationszeit) vergehen in der Regel 12 Stunden bis fünf Tage (abhängig vom Krankheitserreger). Oft treten erste Symptome nach rund 48 Stunden auf.

 

Virenwolke vor geöffnetem Mund

Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern

Säuglinge und Kleinkinder gehören bei vielen Erkrankungen zu den Risikogruppen. Sie sind besonders bei einer Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) gefährdet. Es ist die häufigste Infektion der unteren Atemwege bei Säuglingen, 1-2% der Fälle müssen hospitalisiert werden (schweizweit ca. 1000 Fälle pro Jahr). Neu gibt es eine Art "Impfung" (passive Immunisierung) mit der Säuglinge vor schweren Verläufen einer RSV-Infektion geschützt werden können (mehr dazu unter Impfungen). Für Jugendliche und Erwachsene ist eine Infektion mit dem RS-Virus in den meisten Fällen ungefährlich. Es empfiehlt sich deshalb, sich bei einer respiratorischen Erkrankung von Säuglingen und Kleinkindern fernzuhalten, um sie dem Risiko einer Ansteckung nicht auszusetzen.

Überwachung und aktuelle Fallzahlen

Symbolbild Statistik

Einige Erreger von akuten Atemwegserkrankungen unterstehen der Meldepflicht gemäss Epidemiengesetz, d. h. Laboratorien und / oder Ärztinnen und Ärzte müssen Fälle an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bzw. an die Kantonsärztin / den Kantonsarzt melden.

Meldepflichtig für Laboratorien sind unter anderem positive Laborbefunde der saisonalen Grippe (Influenza), von SARS-CoV-2, von invasiven Pneumokokken-Erkrankungen und Legionellen. Nicht meldepflichtig sind Einzelfälle von Keuchhusten (Pertussis) oder des respiratorischen Synzytial-Virus (RSV). 

Häufungen hingegen, d. h. zeitlich und / oder örtlich gehäuft auftretende Fälle sind für Ärztinnen und Ärzte bzw. für Laboratorien immer meldepflichtig, unabhängig davon, ob der Einzelfall meldepflichtig ist oder nicht.

Neben dem obligatorischen Meldesystem gibt es auch noch weitere Überwachungssysteme des BAG. So werden beispielsweise im Sentinella-System Arztkonsultationen aufgrund von grippeähnlichen Erkrankungen und aufgrund von Keuchhusten (Pertussis) von rund 150 bis 250 Hausarztpraxen in der Schweiz gemeldet. Des Weiteren existiert ein Abwassermonitoring.

Jeweils aktuelle Fallzahlen aus den obligatorischen und freiwilligen Überwachungssystemen des BAG sind im BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten zu finden.

Häufig gestellte Fragen - unsere Empfehlungen

  • Ich habe Symptome einer akuten Atemwegserkrankung. Was soll ich tun?

    Verhalten Sie sich gemäss unseren Verhaltensempfehlungen (Empfehlungen für Personen mit Atemwegsinfektion)

    Ob Sie zur Ärztin / zum Arzt gehen sollten, hängt von Ihrem Gesundheitszustand, der Dauer der Symptome ab und allfälligen bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. 

    Ein Test auf SARS-CoV-2, Influenza oder andere Erreger ist in der Regel nicht notwendig, aber auf eigene Kosten grundsätzlich möglich. Die Krankenkasse übernimmt die Testkosten (abzüglich Franchise und Selbstbehalt, die in jedem Fall zulasten der getesteten Person gehen) nur, wenn der Test aus medizinischen Gründen notwendig ist (z. B. für eine erregerspezifische Behandlung). Konsultieren Sie bei Bedarf Ihre Ärztin / Ihren Arzt.

  • Warum kann man sich immer wieder mit akuten Atemwegsinfektionen anstecken?

    Es gibt viele verschiedene Erreger von akuten Atemwegsinfektionen. Die Infektion mit einem Virus (z. B. Influenza) schützt nicht vor der Infektion mit einem anderen Virus (z. B. SARS-CoV-2). Auch wiederholte Infektionen mit dem gleichen Virus sind möglich, insbesondere, wenn neue Virusvarianten auftreten.

    Je nach Virus ist die Zeitperiode, in der man nach einer Infektion geschützt ist, unterschiedlich. Influenza z. B. verändert sich saisonal, man ist deshalb meist nur einige Wochen bis Monate geschützt. Wenn mehrere Varianten / Stämme eines Virus zeitgleich verbreitet sind, kann man sich auch in einer Saison mehrmals anstecken.
  • Wie kann ich mich vor einer akuten Atemwegserkrankung schützen?
    Es gibt mehrere Massnahmen, um sich vor einer akuten Atemwegsinfektion zu schützen. Einerseits können Sie Ihr Risiko mit dem befolgen unserer Verhaltensempfehlungen (Präventive Massnahmen) senken. Andererseits können Sie sich gegen bestimmte Erreger impfen lassen und dadurch das Risiko einer Infektion mit diesem Erreger / diesen Erregern oder das Risiko einer schweren Erkrankung senken. Mehr dazu unter Impfungen.