Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht hauptsächlich im Winterhalbjahr Erkältungen und grippeartige Erkrankungen. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verläuft die Erkrankung meistens mild. Für Säuglinge, Kleinkinder, immungeschwächte und ältere Personen kann die Infektion jedoch gefährlich sein und Komplikationen verursachen.

Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)

Seit Sommer 2024 sind zwei Impfstoffe gegen RSV in der Schweiz für Personen ab 60 Jahren zugelassen. Einer davon ist auch zugelassen für die Impfung von Schwangeren. Eine Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) wurde am 18. November 2024 publiziert. Es besteht jedoch noch keine Kostenübernahme der RSV-Impfung durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Passive Immunisierung gegen RSV

Seit Oktober 2024 ist in der Schweiz ein monoklonaler Antikörper (Nirsevimab) verfügbar, welcher der passiven Immunisierung von Säuglingen und Kleinkindern gegen RSV dient: Beyfortus®. Bei einer passiven Immunisierung werden Antikörper verabreicht, welche die Krankheitserreger sofort neutralisieren. Damit sind Personen, denen der Wirkstoff verabreicht wird, sofort geschützt. Im Gegensatz zur aktiven Immunisierung ("Impfung") oder Erkrankung stellt die körpereigene Immunabwehr jedoch keine eigenen Antikörper her. Der Schutz hält daher nur so lange an, wie die verabreichten Antikörper im Körper verbleiben.

Nirsevimab wird allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrem ersten Lebensjahr empfohlen:

  • für zwischen Oktober und März geborene: eine Dosis in der ersten Lebenswoche oder so bald wie möglich danach
  • für zwischen April und September geborene: im Oktober (oder so bald wie möglich danach).

Kleinkindern mit bestimmten chronischen Erkrankungen wird eine weitere Gabe von Nirsevimab in ihrer zweiten RSV-Saison empfohlen.

Weiterführende Informationen zu RSV und zur Impfung resp. Immunisierung gegen RSV

Häufungsmeldung

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