Geschlossene Arztpraxen

Durch Firmen von Dr. med. Th. Haehner betriebene Arztpraxen im Kanton Luzern

Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat verfügt, dass die Patientenakten der Praxen in Neuenkirch, Hergiswil bei Willisau, Triengen und Oberkirch, die durch Firmen von Dr. med. Th. Haehner betrieben wurden, durch eine externe Firma aufbewahrt und auf Anfrage an berechtigte Personen herausgegeben werden.

Die von der DIGE beauftragte Firma archivsuisse hat die Unterlagen aufbereitet. Patientinnen und Patienten, die Zugang zu ihrer Krankengeschichte wünschen, können diese mit einem Bestellformular anfordern bzw. eine Übergabe an die neue behandelnde Ärztin oder den neuen behandelnden Arzt verlangen.

Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker sind berechtigt, Dauermedikationen - auch ohne Rezept - bis zu einem Jahr weiterzuführen. Ausgewählte verschreibungspflichtige Arzneimittel für definierte Indikationen dürfen sie auch in eigener Kompetenz abgeben (z.B. diejenigen, welche von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilt wurden). In begründeten Notfällen haben sie auch die Kompetenz, weitere verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch solche mit kontrollierten Substanzen) abzugeben. Es besteht deshalb keine Versorgungslücke bei Patientinnen und Patienten, wenn eine Arztpraxis, aus welchen Gründen auch immer, keine Arzneimittel mehr abgibt.

Die Dienststelle Gesundheit und Sport hat zusammen mit dem Luzerner Apotheker Verein ein Merkblatt im Zusammenhang mit Arzneimittelversorgung erstellt. Es richtet sich in erster Linie an Institutionen, gilt sinngemäss aber auch für Privatpersonen.

Fragen im Zusammenhang mit geschlossenen Arztpraxen

  • Was kann ich tun, wenn ich regelmässig Medikamente einnehmen muss und diese bisher über eine nun geschlossene Praxis bezogen habe?

    Wenn Sie auf die regelmässige Einnahme von Medikamenten (Dauermedikation) angewiesen sind und diese bisher über die Praxis bezogen haben, die jetzt geschlossen ist, können Sie sich via Medphone an den regionalen Tagesdienst wenden.

    Die Tagesärztin / der Tagesarzt entscheidet über die Ausstellung eines entsprechenden Rezeptes oder die Medikamentenabgabe in der Praxis (mit Konsultation!). Dabei besteht kein Anspruch auf die Verschreibung bzw. die Abgabe.

    Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis für die Dauermedikation erbracht werden muss.

    Als Nachweis gelten:

    • Kopie der Rechnung für den letzten Medikamentenbezug
    • Ausdruck der Krankenkassenabrechnung
    • Medikamentenplan.

    Achtung! Die Tagesärztin bzw. der Tagesarzt sind ungeachtet der Behandlung bzw. der Verschreibung / Abgabe von Arzneimitteln nicht verpflichtet, Ihre hausärztliche Betreuung zu übernehmen.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn "meine" Praxis plötzlich geschlossen ist?

    Bei akuten Beschwerden können sich Patientinnen und Patienten zwischen 08.00 und 18.00 Uhr via Medphone an den regionalen Tagesdienst wenden:

    • 0900 11 14 14
    • 0900 57 67 48 (Anruf vom Prepaid-Handy)

    Bitte beachten Sie, dass diese Nummern kostenpflichtig sind.

    Für nicht dringende medizinische Anliegen kann es sinnvoll sein, sich eine neue (Haus-)Ärztin resp. einen neuen (Haus-)Arzt zu suchen.

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