Ärztezentren Neuenkirch, Napf und Triengen sowie Surenweidpraxis Oberkirch
Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat verfügt, dass die Patientenakten des Ärztezentrums Neuenkirch, des Ärztezentrums Napf, des Ärztezentrums Triengen und der Surenweidpraxis Oberkirch durch eine externe Firma aufbewahrt und auf Anfrage an berechtigte Personen herausgegeben werden.
Die von der DIGE beauftragte Firma archivsuisse hat die Unterlagen aufbereitet. Patientinnen und Patienten, die Zugang zu ihrer Krankengeschichte wünschen, können diese mit einem Bestellformular anfordern bzw. eine Übergabe an die neue behandelnde Ärztin oder den neuen behandelnden Arzt verlangen.
Für Unterstützung beim Ausfüllen des Bestellformulars können sich ehemalige Patientinnen und Patienten an die dafür eingerichtete Hotline der DIGE wenden: 041 228 45 54.
Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken
Apothekerinnen und Apotheker sind berechtigt, Dauermedikationen - auch ohne Rezept - bis zu einem Jahr weiterzuführen. Ausgewählte verschreibungspflichtige Arzneimittel für definierte Indikationen dürfen sie auch in eigener Kompetenz abgeben (z.B. diejenigen, welche von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilt wurden). In begründeten Notfällen haben sie auch die Kompetenz, weitere verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch solche mit kontrollierten Substanzen) abzugeben. Es besteht deshalb keine Versorgungslücke bei Patientinnen und Patienten, wenn eine Arztpraxis, aus welchen Gründen auch immer, keine Arzneimittel mehr abgibt.
Die Dienststelle Gesundheit und Sport hat zusammen mit dem Luzerner Apotheker Verein ein Merkblatt im Zusammenhang mit Arzneimittelversorgung erstellt. Es richtet sich in erster Linie an Institutionen, gilt sinngemäss aber auch für Privatpersonen.