Wenn Sie auf die regelmässige Einnahme von Medikamenten (Dauermedikation) angewiesen sind und diese bisher über die Praxis bezogen haben, die jetzt geschlossen ist, können Sie sich via Medphone an den regionalen Tagesdienst wenden.
Die Tagesärztin / der Tagesarzt entscheidet über die Ausstellung eines entsprechenden Rezeptes oder die Medikamentenabgabe in der Praxis (mit Konsultation!). Dabei besteht kein Anspruch auf die Verschreibung bzw. die Abgabe.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis für die Dauermedikation erbracht werden muss.
Als Nachweis gelten:
- Kopie der Rechnung für den letzten Medikamentenbezug
- Ausdruck der Krankenkassenabrechnung
- Medikamentenplan.
Achtung! Die Tagesärztin bzw. der Tagesarzt sind ungeachtet der Behandlung bzw. der Verschreibung / Abgabe von Arzneimitteln nicht verpflichtet, Ihre hausärztliche Betreuung zu übernehmen.