Durch Firmen von Dr. med. Th. Haehner betriebene Arztpraxen im Kanton Luzern
Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat verfügt, dass die Patientenakten der Praxen in Neuenkirch, Hergiswil bei Willisau, Triengen und Oberkirch, die durch Firmen von Dr. med. Th. Haehner betrieben wurden, durch eine externe Firma aufbewahrt und auf Anfrage an berechtigte Personen herausgegeben werden.
Die von der DIGE beauftragte Firma archivsuisse hat die Unterlagen aufbereitet. Patientinnen und Patienten, die Zugang zu ihrer Krankengeschichte wünschen, können diese mit einem Bestellformular anfordern bzw. eine Übergabe an die neue behandelnde Ärztin oder den neuen behandelnden Arzt verlangen.
Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken
Apothekerinnen und Apotheker sind berechtigt, Dauermedikationen - auch ohne Rezept - bis zu einem Jahr weiterzuführen. Ausgewählte verschreibungspflichtige Arzneimittel für definierte Indikationen dürfen sie auch in eigener Kompetenz abgeben (z.B. diejenigen, welche von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilt wurden). In begründeten Notfällen haben sie auch die Kompetenz, weitere verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch solche mit kontrollierten Substanzen) abzugeben. Es besteht deshalb keine Versorgungslücke bei Patientinnen und Patienten, wenn eine Arztpraxis, aus welchen Gründen auch immer, keine Arzneimittel mehr abgibt.
Die Dienststelle Gesundheit und Sport hat zusammen mit dem Luzerner Apotheker Verein ein Merkblatt im Zusammenhang mit Arzneimittelversorgung erstellt. Es richtet sich in erster Linie an Institutionen, gilt sinngemäss aber auch für Privatpersonen.