Der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Kontrolle und Zwangsmassnahmen dient dem Schutz der Bevölkerung, zur Qualitätssicherung der medizinischen Dienstleistungen und nicht zuletzt dem Schutz der Medizinalpersonen und Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe selber.
Die Dienststelle Gesundheit und Sport stellt neben den Bewilligungen zur Ausübung der bewilligungspflichtigen Medizinal- und Gesundheitsberufe und zum Betrieb bewilligungspflichtiger Betriebe im Gesundheitswesen auch Bescheinigungen (z. B. Bescheinigungen über den Besitz einer gültigen Berufsausübungsbewilligung bzw. über die Berechtigung, im Kanton Luzern im entsprechenden Beruf tätig zu sein; beruflicher Leumund für Angehörige bewilligungspflichtiger Medizinal- und Gesundheitsberufe [Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Certificate of good standing]) aus und ist je nach Fragestellung mit verschiedenen Funktionsträgern aktiv in diversen Aufsichtskommissionen tätig.
Sie erteilt Bewilligungen für Exhumierungen (Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Urnen) und ihr obliegt weiter die Kontrolle über die straflosen Schwangerschaftsabbrüche.
Zu den Zwangsmassnahmen gehört u. a. auch die Fürsorgerische Unterbringung (FU).