Eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes (aller bewilligungspflichtigen universitären Medizinal-, Gesundheits- und Psychologieberufe), welcher in der Regel für Personen in fachlich eigenverantwortlicher Tätigkeit ausgestellt wird.
Eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) ist kostenpflichtig und muss schriftlich beantragt werden. Die Dienststelle Gesundheit und Sport kann für die Bearbeitung des Gesuchs einen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen.
Folgende Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden:
- Schriftliches Gesuch
- Auszug aus dem Schweizer Zentralstrafregister («Privatauszug»; max. 3 Monate alt; zu beziehen beim Bundesamt für Justiz oder am Postschalter)
Personen ohne Berufsausübungsbewilligung (zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit) des Kantons Luzern müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Aktueller Lebenslauf (curriculum vitae), mit Datum versehen
- Arbeitszeugnis inkl. Anstellungsdauer für die zu bestätigende Zeit in Luzern
Bitte beachten Sie, dass wir ausschliesslich eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing) des Kantons Luzern ausstellen können. Wenn Sie in weiteren Kantonen tätig sind oder waren, müssen Sie Unbedenklichkeitserklärungen bei den entsprechenden Gesundheitsbehörden einzeln einholen.