Sterilisationen

Das Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen ( Sterilisationsgesetz, SR 211.111.1 ) regelt die Sterilisation urteilsfähiger, vorübergehend urteilsunfähiger, unter umfassender Beistandschaft stehender und dauernd urteilsunfähiger Personen.

Das zu beachtende Verfahren wird im Merkblatt ausführlich erläutert.

Weiterführende Informationen zum Thema

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 66 66

E-Mail

 

Kantonsarzt

Dr. med. Roger Harstall
Telefon   041 228 60 88

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen