Bescheinigungen für Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen über die Erlaubnis, im Kanton tätig zu sein

Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) bescheinigt auf Gesuch, dass Angehörige bewilligungspflichtiger Medizinal- und Gesundheitsberufe eine Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Luzern besitzen beziehungsweise dass sie im Kanton Luzern im entsprechenden Beruf tätig sein dürfen.

Eine solche Bescheinigung kann wie folgt beantragt werden:

  1. Gesuch um Bescheinigung per Post
    Bescheinigungen können postalisch beantragt werden. Dazu senden die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ihr Gesuch per Post an das Sekretariat Humanmedizin der DIGE. Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung erfüllt sind, sendet das Sekretariat Humanmedizin der DIGE die Bescheinigung per Post an die Gesuchstellerin bzw. den Gesuchsteller.

  2. Ausstellen der Bescheinigung vor Ort:
    Bescheinigungen vor Ort können nach vorgängiger Anmeldung (telefonisch oder per E-Mail) während den Schalteröffnungszeiten beantragt werden. Die Schalteröffnungszeiten bei der DIGE für Bescheinigungen sind:
    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)

Sofern Sie eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) der kantonalen Bescheinigung benötigen (beispielsweise für die Verwendung im Ausland), wenden Sie sich bitte an den Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

Sekretariat Humanmedizin

Telefon   041 228 66 66
Sekretariat Humanmedizin