Impfungen gegen akute Atemwegserkrankungen

Impfungen können das Risiko für gewisse Atemwegsinfektionen und / oder für deren Komplikationen senken. Besonders für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder in bestimmten Situationen ist eine Impfung sinnvoll.

Nationale Grippeimpfwoche

Nationale Impfwoche

Vielleicht ist Ihnen der Nationale Grippeimpftag bekannt. Im Jahr 2025 wird der Grippeimpftag ersetzt bzw. erweitert: es findet erstmals eine Nationale Impfwoche statt, während der sich die Bevölkerung nicht nur gegen Grippe, sondern auch gegen Covid-19 und RSV impfen lassen kann - sofern die Impfung für die jeweilige Person empfohlen ist. Die Impfungen können in teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden. 

Die Nationale Impfwoche findet vom 10. November 2025 bis zum 15. November 2025 statt. Ganz nach dem Motto "Impfen im Herbst schützt vor Atemwegs­infektionen im Winter".

Weiterführende Informationen zur Nationalen Impfwoche

Impfung gegen saisonale Grippe (Influenza)

Eine Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza) ist die wirksamste und einfachste Methode, sich vor der Grippe zu schützen.

Die Grippeimpfung ist empfohlen für

  • Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung (Personen ab 65 Jahren; Schwangere Frauen und Frauen, die in den letzten vier Wochen entbunden haben; Frühgeborene ab dem Alter von sechs Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt; Personen ab sechs Monaten mit gewissen chronischen Erkrankungen)
  • Personen, welche regelmässig Kontakt haben mit Personen, die ein erhöhtes Komplikationsrisiko aufweisen oder mit Säuglingen unter sechs Monaten
  • Personen, die regelmässig Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildvögeln haben

Die Impfung gegen die saisonale Grippe kann ausserdem für alle Personen in Betracht gezogen werden, die ihr Risiko für eine Grippeerkrankung aus privaten und / oder beruflichen Gründen vermindern möchten.

Die Impfung sollte zwischen Mitte Oktober und dem Beginn der Grippewelle durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es ca. zwei Wochen, bis das Immunsystem den Impfschutz aufgebaut hat. Während der nationalen Impfwoche können sich interessierte Personen in vielen Arztpraxen und Apotheken in der ganzen Schweiz auch ohne Voranmeldung impfen lassen.

Weiterführende Informationen zur Grippe und zur Grippeimpfung

Impfung gegen Covid-19

Impfangebot

Seit dem 1. Juli 2024 werden die Impfungen gegen Covid-19 nicht mehr durch den Bund und die Kantone angeboten. Das Impfzentrum des Kantons sowie des Luzerner Kantonsspitals sind geschlossen. Der Impfstoff kann von allen Ärztinnen und Ärzten sowie von Apotheken über deren normale Bestellkanäle bestellt werden. Wenden Sie sich für Fragen zur Impfung an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin, Ihren Apotheker.

Die Dienststelle Gesundheit und Sport verfügt über keine Informationen darüber, welche Ärztinnen und Ärzte die Covid-19-Impfung anbieten und kann keine entsprechenden Auskünfte erteilen.

Eine Übersicht über Impfapotheken finden Sie auf der Website "Ihre Apotheke" des Schweizerischen Apothekerverbandes pharmaSuisse.

Bitte beachten Sie, dass Impfungen, die in Apotheken durchgeführt werden, nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden können. Ebenso werden Impfungen nicht von der OKP vergütet, wenn sie ausserhalb der Impfempfehlungen des BAG und der EKIF erfolgen.

Impfempfehlung

Die Impfung gegen Covid-19 mit einer Dosis wird im Herbst / Winter denjenigen Personengruppen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Es sind dies:

  • Personen ab 65 Jahren
  • Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen
  • Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
  • Schwangere Personen
  • Kinder ab 6 Monaten mit schwerer Immundefizienz

Für alle anderen Personen wird die Impfung gegen Covid-19 nicht empfohlen. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist für Personen ohne oben genannte Risikofaktoren gering und die Impfung würde sie nur kurzfristig vor Infektionen mit milder Erkrankung schützen. Auf die Virusübertragung hat die Impfung wahrscheinlich nur einen geringen Einfluss.

Die aktuelle, detaillierte Impfempfehlung können Sie dem Schweizerischen Impfplan entnehmen.

Weiterführende Informationen zu Covid-19 und zur Impfung gegen Covid-19

Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)

Seit Sommer 2024 wurden drei Impfstoffe gegen RSV in der Schweiz für Personen ab 60 Jahren zugelassen. Einer davon ist auch zugelassen für die Impfung von Schwangeren. Eine Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) wurde am 18. November 2024 publiziert. Die Kosten für die Impfung von schwangeren Personen gemäss untenstehender Impfempfehlung werden von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen (Stand Okt. 2025).

Eine RSV-Impfung wird empfohlen für

  • Alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren bzw. in bestimmten Risikosituationen (bei Personen mit sehr hohem Risiko bereits ab 18 Jahren; off-label)
  • Schwangere ab 18 Jahren in Schwangerschaftswoche 32–36, wenn der ­errechnete Geburtstermin zwischen Anfang Oktober und Ende März liegt (als Basisimmunisierung für das Neugeborene; anstelle der passiven Immunisierung des Neugeborenen)

Passive Immunisierung gegen RSV

Seit Oktober 2024 ist in der Schweiz ein monoklonaler Antikörper (Nirsevimab) verfügbar, welcher der passiven Immunisierung von Säuglingen und Kleinkindern gegen RSV dient: Beyfortus®. Bei einer passiven Immunisierung werden Antikörper verabreicht, welche die Krankheitserreger sofort neutralisieren. Damit sind Personen, denen der Wirkstoff verabreicht wird, sofort geschützt. Im Gegensatz zur aktiven Immunisierung ("Impfung") oder Erkrankung stellt die körpereigene Immunabwehr jedoch keine eigenen Antikörper her. Der Schutz hält daher nur so lange an, wie die verabreichten Antikörper im Körper verbleiben.

Nirsevimab wird allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrem ersten Lebensjahr empfohlen:

  • für zwischen Oktober und März geborene: eine Dosis in der ersten Lebenswoche oder so bald wie möglich danach
  • für zwischen April und September geborene: im Oktober (oder so bald wie möglich danach).

Kleinkindern mit bestimmten chronischen Erkrankungen wird eine weitere Gabe von Nirsevimab in ihrer zweiten RSV-Saison empfohlen.

Weiterführende Informationen zu RSV und zur Impfung resp. Immunisierung gegen RSV

Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis)

Die Impfung gegen Keuchhusten ist für alle Säuglinge im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten empfohlen. Weitere Auffrischimpfungen sind im Kindes- und Jugendalter sowie bei jungen Erwachsenen empfohlen. Ebenso sollten sich werdende Eltern impfen lassen, um eine Übertragung auf das Neugeborene zu verhindern und alle Personen, welche regelmässig Kontakt zu Säuglingen unter sechs Monaten haben.

Da der Impfschutz gegen Keuchhusten zeitlich begrenzt ist, können auch geimpfte Personen erkranken. Bei ihnen treten aber seltener schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen auf. Das Hauptziel der Impfung ist die Verhinderung von Pertussis-Erkrankungen bei Säuglingen.

Weiterführende Informationen zu Keuchhusten und zur Impfung gegen Keuchhusten

Impfung gegen Pneumokokken

Zur Vorbeugung gegen schwere Pneumokokken-Erkrankungen steht eine Impfung zur Verfügung, die für alle Kinder unter fünf Jahren, für Personen ab 65 Jahren sowie für Personen mit bestimmten Risikofaktoren empfohlen ist.

Weiterführende Informationen zu Pneumokokken-Erkrankungen und zur Impfung gegen Pneumokokken

Allgemeine weiterführende Informationen zum Thema Impfen

  • Schweizerischer Impfplan
    Die Informationen über die in der Schweiz empfohlenen Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan enthalten, der jährlich aktualisiert wird.
Grüne, schematische Figur mit Pflaster auf Arm und Text "Impfen schützt" unter Figur