Informationen zu Mpox-Erkrankungen ("Affenpocken")

Aktuelle Informationen zu Verbreitung und Häufigkeit sind der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu entnehmen.

Erreger

Mpox werden durch das sogenannte Monkeypox-Virus («Mpox-Virus», kurz MPXV) ausgelöst, ein Virus aus der Gattung der Orthopox-Viren, zu der auch das Pockenvirus gehört. Es handelt sich um eine Zoonose, d. h. um eine Krankheit, die in der Regel von Tieren auf den Menschen übertragen wird. Eine Übertragung vom Menschen auf Tiere ist möglich, dies wurde bisher in der Schweiz jedoch nicht festgestellt. Mpox wurden 1970 zum ersten Mal identifiziert und kommen hauptsächlich in West- und Zentralafrika vor. Als Tierreservoir werden hauptsächlich Nagetiere (verschiedene Hörnchen-Arten, Riesenhamsterratten, Afrikanische Bilche) vermutet.

Es werden zwei Varianten unterschieden, sogenannte Kladen. Klade I ist bisher nur in Afrika vorgekommen, während Klade II für die Fälle, die seit 2022 weltweit (inkl. Schweiz) aufgetreten sind, verantwortlich war. Seit der zweiten Hälfte 2023 wird in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) eine Zunahme der Infektionen mit Mpox-Klade I beobachtet. Im Juli 2024 meldeten mehrere Nachbarländer der DRC ebenfalls Infektionen mit Mpox-Klade I. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat daraufhin am 14. August 2024 diese epidemische Mpox-Verbreitung zur «gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite» erklärt.

Symptome

Die Inkubationszeit, d. h. die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen, beträgt in der Regel 3-21 Tage. Folgende Symptome sind häufig:

  • Akuter Hautausschlag oder einzelne Bläschen, Pusteln und schliesslich Krusten (teilweise nur auf eine Körperregion begrenzt)
  • Symptome in der Genital- und Analregion, zum Beispiel eitriger oder blutiger Stuhl, rektale Schmerzen oder rektale Blutungen, und / oder Entzündungen in der Genital- und Analregion
  • Geschwollene Lymphknoten
  • Fieber
  • Schüttelfrost
  • Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen
  • Erschöpfung
  • Die Atmung betreffende (respiratorische) Symptome, zum Beispiel Halsschmerzen

Die Krankheit verläuft in der Regel mild; es kann auch nur ein einzelnes der genannten Symptome auftreten. Die meisten Betroffenen erholen sich innerhalb weniger Wochen.

Übertragungswege

Gemäss bisherigem Wissensstand braucht es für eine Übertragung von Mensch zu Mensch relativ engen Kontakt. Es kann eine Übertragung durch Tröpfchen erfolgen, wenn sich Personen über längere Zeit im gleichen Raum aufhalten (z. B. Haushaltsmitglieder). Ausserdem kann eine Übertragung durch Körperflüssigkeiten (Atemwegssekrete, Blut), über die Haut und Schleimhaut oder durch den Kontakt mit den Bläschen oder Pusteln der infizierten Person erfolgen. Unklar ist bisher, ob eine Übertragung auch durch Sperma und Vaginalsekret möglich ist. Sicher ist jedoch, dass durch Haut- und Schleimhautkontakt bei sexuellen Aktivitäten eine Übertragung erfolgen kann. Auch eine indirekte Übertragung über kontaminierte Gegenstände (z. B. Bettwäsche, Kleidung) ist möglich.

Bei den seit Mai 2022 weltweit aufgetretenen Mpox-Fällen haben sich insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), sowie trans-Personen mit wechselnden männlichen oder trans-Sexualpartnern angesteckt. Eine Übertragung kann aber prinzipiell auf jede Person erfolgen, unabhängig vom Geschlecht und von ihrer sexuellen Orientierung.

Wie stark sich die Übertragungswege der verschiedenen Virus-Varianten unterscheiden, ist zurzeit noch nicht bekannt. Auffallend ist, dass Infektionen mit der Sub-Klade Ia in DRC zurzeit hauptsächlich Kinder < 15 Jahren betreffen, während Infektionen mit der Sub-Klade Ib mehrheitlich unter Erwachsenen vorherrschen.

Der Zeitraum und die Dauer der Infektiosität, d. h. die Zeit, während der eine Person ansteckend ist, sind noch nicht abschliessend geklärt. Wahrscheinlich beginnt die Infektiosität mit dem Auftreten von Symptomen und nimmt nach dem Abheilen der Bläschen und Pusteln stark ab.

Impfung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen die Impfung gegen Mpox für folgende Bevölkerungsgruppen:

  • Präventiv für Männer, die Sex mit Männern haben, und trans-Personen, wenn sie wechselnde (männliche oder trans-) Sexualpartner haben
  • Präventiv für Personen, die aus beruflichen Gründen gegenüber Mpox-Viren exponiert sind (zum Beispiel medizinisches Personal oder Personal von Speziallaboratorien)
  • Als Postexpositionsprophylaxe für Kontaktpersonen von an Mpox erkrankten Personen
  • Als Postexpositionsprophylaxe für Gesundheits- und Laborpersonal nach einem relevanten ungeschützten Kontakt mit einem Mpox-Fall oder infektiösem Material

Für alle weiteren Bevölkerungsgruppen wird die Impfung im Moment nicht empfohlen.

Die detaillierten Impfempfehlungen finden Sie hier. Ein Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen. Dieser ist jedoch aktuell nicht auf dem freien Markt verfügbar (Stand: August 2024). Der durch den Bund beschaffte Impfstoff ist den Zielgruppen gemäss Impfempfehlung vorbehalten.

Wo, wann und für wen die Impfungen im Kanton Luzern angeboten werden, befindet sich derzeit in Abklärung. Wir informieren an dieser Stelle, sobald die Abklärungen abgeschlossen sind.

Massnahmen

Personen, bei denen eine Mpox-Infektion vermutet wird oder bestätigt wurde, sollen die Verhaltensanweisungen der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes bzw. der Dienststelle Gesundheit und Sport befolgen.

Kontaktpersonen sollen informiert werden und auf Symptome achten. Eine vorsorgliche Quarantäne ist nicht notwendig.

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

  • Labordiagnostik

    Bei Verdachtsfällen ist eine Labordiagnostik indiziert. Dazu ist ein Abstrich oder eine Biopsie von Hauteffloreszenzen (Exsudat, Pustelinhalt, Krusten etc.) zu entnehmen und an das nationale Referenzzentrum für neu auftretende Virusinfektionen (CRIVE/NAVI) oder an Ihr übliches Auftragslabor (falls dieses die Diagnostik anbietet - bitte erkundigen Sie sich direkt beim Labor) zu schicken. Die Probenentnahme soll unter Einhaltung der Schutzmassnahmen nach den Empfehlungen von Swissnoso erfolgen. Informationen zum Versand der Proben finden Sie auf der Webseite des CRIVE.

  • Meldepflicht

    Mpox-Infektionen sind meldepflichtig. Ärztinnen und Ärzte bzw. Personen, die eine entsprechende Laboranalyse in Auftrag geben, müssen eine Meldung zum klinischen Befund ausfüllen, sobald ein positiver Laborbefund vorliegt. Die Meldefrist beträgt 24 Stunden. Die vollständig ausgefüllten Meldeformulare sind an die zuständige kantonale Gesundheitsbehörde zu senden. Die Zuständigkeit definiert sich anhand des Wohnsitzkantons der positiv getesteten Person. Für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern sind die Meldungen an die Meldeadresse der Dienststelle Gesundheit und Sport zu schicken. Die aktuellen Meldeformulare finden Sie auf der Webseite des BAG.

  • Massnahmen bei Verdachts- und bestätigten Fällen

    Personen mit Verdacht auf eine Mpox-Infektion sollen jeglichen Körper- und Sexualkontakt zu anderen Personen vermeiden bis die Diagnose gesichert oder ausgeschlossen ist (Labordiagnostik). Insbesondere dürfen keine weiteren Personen mit allfälligen Hauteffloreszenzen direkt oder indirekt in Kontakt kommen.

    Bei bestätigter Affenpockeninfektion erfolgt das Contact Tracing und die Information von allfälligen Kontaktpersonen durch die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE). Eine vorsorgliche Quarantäne der Kontaktpersonen ist nach derzeitigem Wissensstand nicht notwendig.

    Die DIGE kann erst dann mit den betroffenen Personen Kontakt aufnehmen, wenn eine «Meldung zum klinischen Befund» erfolgt ist. Es liegt daher in der Verantwortung der behandelnden Ärztin resp. des behandelnden Arztes, Personen mit Verdacht auf eine Affenpockeninfektion entsprechende Verhaltensanweisungen zu geben und die Meldung innerhalb der Meldefrist auszufüllen und der DIGE zuzustellen.

Weiterführende Informationen

Kontakt für Meldungen im Rahmen der Meldepflicht

E-Mail

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