Einleitung
Mit dem Covid-Zertifikat wird ein persönlicher QR-Code zur Verfügung gestellt. Dieser persönliche QR-Code kann mit der Smartphone-Kamera gescannt und dann in der kostenlosen "Covid Certificate App" gespeichert werden. Das Zertifikat enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum und einer Zertifikatsnummer auch die Angaben zur Covid-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Resultat.
Folgende (nur in der Schweiz gültige) Zertifikate werden nicht mehr ausgestellt:
- Touristenzertifikate
- Genesenen-Zertifikate basierend auf Antikörper-Nachweisen
- Ausnahmezertifikate
Zertifikat für Geimpfte
Seit dem 14. Juni 2021: Die Impfstellen geben das Covid-Zertifikat nach der vollständigen Impfung ab. In den hausärztlichen Praxen, die Impfungen durchführen, ist das seit 21. Juni 2021 möglich. Keine Impfstelle im Kanton Luzern stellt vor Ort ein Covid-Zertifikat aus für Impfungen, die vor dem 14. Juni 2021 stattfanden. Jede Impfstelle darf nur Zertifikate für diejenigen Personen ausstellen, die sich bei ihr haben impfen lassen.
Zertifikat für Genesene
Die Zertifikate für Genesene sind in der Schweiz aktuell 180 Tage ab dem 11. Tag nach positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest zur Fachanwendung gültig. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer im Ausland abweichen kann.
Zertifikate bei positivem PCR-Test sind international anerkannt und können an Personen ausgestellt werden, deren Testdurchführung maximal 180 Tage zurückliegt. Üblicherweise erhalten die betroffenen Personen das Zertifikat durch das Labor, welches den Test durchgeführt hat. Falls dies nicht geschehen ist, kann das Zertifikat online beim Bund beantragt werden.
Seit dem 02. Mai 2022 können Zertifikate, welche in der EU anerkannt werden sollten, auch an Personen ausgestellt werden, welche mittels Antigen-Schnelltest zur Fachanwendung positiv getestet wurden.
Wenn Sie seit dem 1. Oktober 2021 mittels Antigen-Schnelltest zur Fachanwendung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, aber noch kein Zertifikat für Genesene besitzen, kontaktieren Sie die Teststelle, bei der Sie Ihren Antigen-Schnelltest durchgeführt haben. Fragen Sie, ob Ihnen eine dazu berechtigte Person ein Zertifikat, welches in der EU anerkannt werden sollte, basierend auf der Dokumentation der Teststelle ausstellen kann.
Falls Ihnen die Teststelle, bei der Sie den Antigen-Schnelltest durchgeführt haben, kein Zertifikat ausstellen kann, können Sie über die nationale Antragsstelle ein Zertifikat beantragen.
Zertifikat für Getestete
Covid-Zertifikate nach negativen Testresultaten werden seit Ende Juni 2021 direkt von den Testlabors oder von Testzentren ausgestellt. Sie sind nach einem negativen PCR-Test 72 Stunden, nach einem negativen Antigen-Schnelltest 24 Stunden gültig. Bitte beachten Sie, dass Tests auf SARS-CoV-2 seit dem 01.01.2023 nicht mehr durch den Bund bezahlt werden. Alle Tests, die für ein Zertifikat oder eine Reise benötigt werden, müssen selbst bezahlt werden. Auch Tests bei symptomatischen Personen sind kostenpflichtig und führen nicht zu einem Zertifikat für Getestete. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist nur möglich, wenn der Test eine therapeutische Konsequenz hat (Verschreibung von antiviralen Covid-Arzneimitteln) und von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet wurde (abzüglich Franchise und Selbstbehalt, die in jedem Fall zulasten der getesteten Person gehen). Soll der Test über die Krankenkasse abgerechnet werden, kann die Probenentnahme von der Ärztin / vom Arzt nicht an ein Testzentrum oder eine Apotheke delegiert werden.
Weitere Informationen zum Testen finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Nachbestellung Covid-Zertifikat
Ist Ihr Covid-Zertifikat fehlerhaft (z.B. falsch geschriebener Name) oder haben Sie Ihr Zertifikat für eine Impfung vor dem 14. Juni 2021 nicht erhalten? Bestellen Sie das Zertifikat in diesen Fällen nach.
Link zum Bestellformular Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat kurz erklärt
Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nachdem, ob Sie eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis haben. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich die Gültigkeitsdauer verändern.
Für vollständig geimpfte Personen, denen zwei oder mehr Dosen eines vom Bund anerkannten Impfstoffs gegen Covid-19 verabreicht wurden: 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis. Für vollständig geimpfte Personen, denen eine Dosis des Impfstoffs «Ad26.COV2.S/Covid-19 Vaccine Janssen» verabreicht wurde: 270 Tage ab dem 22. Tag nach Verabreichung (bei einer zusätzlichen Dosis: ab dem Tag der Verabreichung der zusätzlichen Dosis).
Für genesene Personen, bei denen die Infektion mittels einer positiven molekularbiologischen Analyse auf SARS-CoV-2 oder mittels Antigen-Schnelltest zur Fachanwendung nachgewiesen wurde: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage (In der Schweiz gilt somit ab dem 21. März 2022 dieselbe Zertifikatsgültigkeitsdauer für Genesene wie in den EU-DCC-Staaten).
Für negativ getestete Personen: PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme; Antigen-Schnelltest: 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme.