Verhaltensempfehlungen bei akuten Atemwegserkrankungen (inkl. Covid-19)
Ansteckungen mit akuten Atemwegserkrankungen nehmen in der Regel in den Herbst- und Wintermonaten zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass respiratorische Erreger in den warmen Monaten nicht zirkulieren. Zu den häufigsten Erregern gehören u.a. Influenza (saisonale Grippe), Covid-19 und das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV). Auf dieser Seite finden sich Verhaltensempfehlungen bei akuten respiratorischen Erkrankungen.
Welches sind typische Krankheitssymptome einer akuten Atemwegserkrankung?
Bei einer akuten Atemwegsinfektion treten oft Symptome wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Fieber und/oder plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (typisch für Covid-19) auf. Zudem sind folgende Symptome möglich: Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Unwohlsein, Muskelschmerzen, Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen), Hautausschläge.
Empfehlungen für Personen mit Atemwegsinfektion
Die Übertragung von Atemwegsinfektionen erfolgt meist durch Tröpfchen, welche beim Atmen, Husten und Niesen in die Luft gelangen und von anderen Personen eingeatmet werden. Wir empfehlen Personen mit einer Atemwegsinfektion, folgende Massnahmen umzusetzen, um die Weiterverbreitung des Erregers zu reduzieren. Diese Massnahmen sollten möglichst während mind. 5 Tagen ab Symptombeginn und bis mind. 2 Tage nach dem Abklingen der Symptome befolgt werden.
- Schränken Sie Ihren Kontakt mit anderen Personen so weit wie möglich ein.
- Das Tragen einer Hygienemaske sowie das Abstandhalten ≥1.5m verringern das Risiko einer Übertragung zusätzlich.
- Sofern Ihr Gesundheitszustand ein Weiterarbeiten erlaubt: besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Arbeiten Sie wenn möglich im Homeoffice.
- Falls Ihr Gesundheitszustand es erfordert, kontaktieren Sie Ihre hausärztliche Praxis.
- Meiden Sie möglichst öffentliche Orte und grosse Menschenansammlungen.
Alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung sollten sich an die «Nies- und Hustenetikette» halten, d.h.
- Beim Husten oder Niesen ein Taschentuch vor Mund und Nase halten. Wenn kein Taschentuch verfügbar ist, in die Armbeuge husten oder niesen.
- Papiertaschentücher verwenden und nur einmal benutzen. Nach Benutzung direkt in einem Abfalleimer (möglichst mit Sack und Deckel) entsorgen. Hände danach waschen.
Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern
Säuglinge und Kleinkinder gehören bei vielen Erkrankungen zu den Risikogruppen. Sie sind besonders bei einer Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) gefährdet. Es ist die häufigste Infektion der unteren Atemwege bei Säuglingen, 1-2% der Fälle müssen hospitalisiert werden (schweizweit ca. 1000 Fälle pro Jahr). Zurzeit gibt es noch keine zugelassene Impfung in der Schweiz. Für Jugendliche und Erwachsene ist eine Infektion mit dem RS-Virus in den meisten Fällen ungefährlich. Es empfiehlt sich deshalb, sich bei einer respiratorischen Erkrankung von Säuglingen und Kleinkindern fernzuhalten, um sie dem Risiko einer Ansteckung nicht auszusetzen.
Präventive Massnahmen
Um das persönliche Risiko, sich mit einem Erreger einer akuten Atemwegserkrankung anzustecken, zu senken, können folgende Massnahmen helfen:
- Sich impfen lassen (z.B. gegen SARS-CoV-2 und die saisonale Grippe)
- Menschenansammlungen meiden
- Maske tragen
- Innenräume regelmässig lüften. Siehe dazu "Richtig Lüften"
- Gründlich Hände waschen oder desinfizieren
Häufig gestellte Fragen - unsere Empfehlungen
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Ich habe Symptome einer akuten Atemwegserkrankung. Soll ich mich testen lassen?
Ein Test auf SARS-CoV-2, Influenza oder einen anderen Erreger auf eigene Kosten ist grundsätzlich möglich, i.d.R. jedoch aufgrund meist fehlender therapeutischer Konsequenz nicht notwendig. Konsultieren Sie bei Bedarf Ihre Ärztin / Ihren Arzt. Sie resp. er entscheidet, ob ein Test (auf SARS-CoV-2 oder andere Erreger einer akuten Atemwegsinfektion) aus medizinischen Gründen notwendig ist. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist möglich, wenn der Test eine therapeutische Konsequenz hat (z. B. Verschreibung von antiviralen Covid-Arzneimitteln) und von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet wurde (abzüglich Franchise und Selbstbehalt, die in jedem Fall zulasten der getesteten Person gehen).
Unabhängig von einem allfälligen Test, empfehlen wir Ihnen, zu Hause zu bleiben und Ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst zu reduzieren.
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Werden die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 von der Krankenkasse übernommen?
Die Analysen auf SARS-CoV-2 sind nur dann eine Pflichtleistung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), wenn sie in Laboratorien durchgeführt werden, die über eine Bewilligung von Swissmedic nach Art. 16 Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) in Verbindung mit der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien verfügen (SR 818.101.32).
Informationen des BAG rund ums Testen
FAQ für Kantone und Fachpersonen zur Aufhebung der Kostenübernahme von Tests auf SARS-CoV-2 durch den Bund ab dem 01. Januar 2023
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Ich erkrankte an einer Atemwegsinfektion und bin nun genesen. Kann ich mich erneut mit dem Virus anstecken?
Es gibt viele verschiedene Erreger von akuten Atemwegsinfektionen. Die Infektion mit einem Virus (z. B. Influenza) schützt nicht vor der Infektion mit einem anderen Virus (z. B. SARS-CoV-2). Auch wiederholte Infektionen mit dem gleichen Virus sind möglich, insbesondere, wenn neue Virusvarianten auftreten.
Je nach Virus ist die Zeitperiode, in der man nach einer Infektion geschützt ist, unterschiedlich. Influenza z. B. verändert sich saisonal, man ist deshalb meist nur einige Wochen bis Monate geschützt. Wenn mehrere Varianten/Stämme eines Virus zeitgleich verbreitet sind, kann man sich auch in einer Saison mehrmals anstecken. Mit der jährlichen Grippe-Impfung kann man das Risiko einer Infektion senken. Bei anderen Erregern wie SARS-CoV-2 ist es unklar, wie lange man nach einer Infektion geschützt ist.
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SARS-CoV-2: Wie erhalte ich das Zertifikat für Genesene? Was mache ich, wenn ich das Zertifikat für Genesene nicht erhalten habe?
Zertifikate (für Genesene, Geimpfte und Getestete) werden ab dem 1. September 2023 nicht mehr ausgestellt (siehe Medienmitteilung des Bundes vom 16. August 2023). Bereits vorhandene Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind nur lokal gespeichert und können in eingeschränkter Form auch nach Einstellung des Zertifikatsystems in der App angezeigt werden. Alle weiteren Funktionen der App werden eingestellt. Die Zertifikate können in der App oder in einer anderen Form – ausgedruckt, im elektronischen Patientendossier (EPD), als PDF-Dokument oder Screenshot – bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach Ausstellung) weiterhin für den Reiseverkehr verwendet werden.
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Wie lauten die Grippe- und SARS-CoV-2-Impfempfehlungen für den Herbst / Winter 2023-2024?
- Die Empfehlungen 2023 für die Grippeimpfung unterscheiden sich nicht von denjenigen der Vorjahre. Die Impfung sollte zwischen Mitte Oktober und Beginn der Grippewelle durchgeführt werden.
- Die Grippeimpfung schützt nicht gegen eine SARS-CoV-2-Infektion oder andere grippeähnliche Infektionen und Erkältungen. Für wen die Grippeimpfung empfohlen wird und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit, auf der Kampagnen-Website "Schutz vor der Grippe" des BAG oder bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt.
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Die aktuelle Impfempfehlung zu SARS-CoV-2 können Sie der Website des Bundesamtes für Gesundheit entnehmen.
Für Fragen rund um das Coronavirus:
Infoline Coronavirus
Telefon 041 228 70 19
(Mo-Fr 08.00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17.00 Uhr)
Medizinische Fragen
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt. Sollte Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die kantonale Notfallnummer 0900 11 14 14 (kostenpflichtig, CHF 3.23/min), für Prepaid: 0900 57 67 48 (kostenpflichtig, CHF 3.50/min.).
In medizinischen Notfällen wählen Sie bitte den Sanitätsnotruf 144.