Da die kantonalen Impfzentren zur Zeit nicht mehr betrieben werden, kann ein Nachtrag der Impfungen in das Impfbüchlein durch den Kanton Luzern gemacht werden. Dazu ist zwingend ein Termin telefonisch oder per Mail zu vereinbaren.
Anmelden für Terminvereinbarung: Telefonisch an Impfhotline 041 228 45 45 oder per Mail impfen@lu.ch. Termine nach Voranmeldung zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17.00 Uhr, ausgenommen allgemeine Feiertage. Folgende Originaldokumente werden benötigt: Amtlicher Ausweis mit Foto (Pass, ID, Führerausweis, Ausländerausweis), Impfnachweis, gelbes oder blaues Impfbüchlein.
Impfung
Impfungen sind an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals sowie in ausgewählten Arztpraxen und Apotheken möglich. Nehmen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke Kontakt auf.
Booster-Impfung
Personen, die einen Termin für eine Booster-Impfung erhalten, müssen zur Impfung ihr Impfzertifikat mitbringen. Es dient als amtlicher Nachweis, dass die letzte Impfung länger als vier Monate her ist und welcher Impfstoff verwendet wurde. Personen ohne Zertifikat müssen zurückgewiesen werden. Zudem ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte.
Bitte bringen Sie zur Impfung folgende Dokumente mit:
- Impfnachweis
- Identitätskarte / Pass
- Krankenkassenkarte
- Impfausweis, falls Sie die Impfung eintragen möchten
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Für wen ist die Auffrischimpfung empfohlen?
Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen Jugendlichen im Alter von 12–15 Jahren die Auffrischimpfung, wenn diese ihren Schutz vor einer milden Infektion (und assoziierte indirekte negative Auswirkungen) erhöhen und das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) reduzieren wollen (insbesondere auf solche, die schwer immundefizient und trotz Impfung weniger gut geschützt sind).
Allen Personen ab 16 Jahren ist die Auffrischimpfung empfohlen, wenn die 2. Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Damit soll der Schutz vor einer Infektion gestärkt und die Übertragung und Verbreitung des Virus gebremst werden. Dies gilt auch für die Auffrischimpfung, wenn Spikevax (Moderna)bei der Grundimmunisierung verwendet wurde. Alle anderen Personen sollen grundsätzlich möglichst eine Auffrischimpfung mit demjenigen mRNA-Impfstoff erhalten, der für die Grundimmunisierung benutzt wurde. Wenn dieser nicht vor Ort verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Für Personen ab 18 Jahren ist die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Janssen möglich.
Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe sind äusserst wirksam und schützen gut vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Der Schutz, bei einer Ansteckung schwer zu erkranken, nimmt im Laufe der Zeit ab. Bislang war die Auffrischimpfung vor allem für Personen ab 65 Jahren empfohlen. Diese Altersgruppe soll auch weiterhin prioritär Zugang zur Auffrischimpfung erhalten. Personen im Alter unter 30 Jahren wird präferenziell die Impfung mit dem Pfizer-Impfstoff empfohlen.
Informationen BAG
Haben Sie Fragen zu den Impfstoffen, Zulassungsverfahren, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen der Impfung?
Nationale Covid-19-Impfung Hotline
Für alle medizinischen Fragen zu Impfstoffen, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen steht die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG täglich von 6 bis 23 Uhr zur Verfügung: 0800 88 66 44
Wichtig: die nationale Infoline beantwortet keine Fragen zu kantonalen Themen. Informieren Sie sich über diese Webseite (Fragen und Antworten) oder die kantonalen Kontakte!