WER wird WANN im Kanton Luzern geimpft?
Aktueller Stand (21. Januar 2021) Impfplanung Kanton Luzern
Für die Impftermine gelten die Priorisierungsregeln des Bundes. Gemäss aktuellem Planungsstand ergibt sich daraus im Kanton Luzern das folgende, nach Risikogruppen abgestufte Vorgehen. Es handelt sich um eine rollende Planung, die bei genügend Impfstoff beschleunigt werden, bei Lieferengpässen aber auch Verzögerungen erfahren kann. Die Termine werden auf dieser Seite laufend aktualisiert.
Termin |
Risikogruppen |
seit Dezember 2020 |
Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen in den Pflegeheimen |
seit Januar 2021 |
- Personen über 75 Jahren
- Hochrisiko Patienten, die ein ärztliches Attest* haben das bestätigt, dass die BAG Anforderungen erfüllt sind. Diese Personen erhalten einen Termin sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht und ein Termin verfügbar ist.
> Risikopatienten, die kein Attest haben, werden bei den Impfzentren ab Woche 5 zurückgewiesen.
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voraussichtlich ab März 2021 |
Personen zwischen 65 bis und mit 74 Jahren |
voraussichtlich ab März 2021 |
Personen unter 65 Jahren mit chronischen Krankheiten, die noch nicht geimpft wurden |
voraussichtlich ab März 2021 |
Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen |
voraussichtlich ab Mai 2021 |
Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder, betreuende Angehörige) von besonders gefährdeten Personen und Personen unter 65 Jahren in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Soziale Einrichtungen, Gefängnisse) |
voraussichtlich ab Juni 2021 |
übrige Bevölkerung |
* Wenn Sie zu den Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko gehören: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wird Ihnen die Impfung sobald als möglich dringend empfehlen. Sie müssen am Impftermin nachweisen, dass Sie an einer chronischen Krankheit mit höchstem Risiko leiden. Bitte schicken Sie uns kein Attest, sondern nehmen Sie Ihr Attest zur Impfung mit. Eine Vorlage für das Attest finden Sie hier.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Sobald das BAG weitere Personengruppen freigibt (sofern keine Nachfrage durch die obgenannten Gruppen mehr besteht und genügend Impfstoff zur Verfügung steht), werden diese Personengruppen ebenfalls einen Termin in folgender Reihenfolge erhalten:
- Enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen (z.B. Haushaltsmitglieder, betreuende Angehörige)
- Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. SEG Institutionen, Gefängnisse etc.)
- Übrige Bevölkerung.
In einer ersten Phase werden nur Personen ab 75 Jahren sowie Personen jeden Alters mit chronischen Krankheiten höchsten Risikos geimpft. Gehören Sie diesen Personengruppen an, werden kurz nach der Anmeldung die notwendigen beiden Impftermine per SMS zugestellt. Eine freie Terminwahl ist vorerst nicht möglich.
Der Platz im Wartebereich ist beschränkt. Bitte erscheinen Sie genau zum Zeitpunkt, der auf Ihrer Einladung angegeben ist. So helfen Sie mit, Menschenansammlungen zu verhindern.
Kontakte für weiterführende Fragen
Nationale Covid-19-Impfung Hotline
Für alle medizinischen Fragen zu Impfstoffen, Wirksamkeit, Sicherheit, Nebenwirkungen sowie zum Impfprozess steht die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG täglich von 6 bis 23 Uhr zur Verfügung: +41 58 377 88 92
Kantonale Mailadresse für dringende nicht-medizinische Fragen
Dringende nicht-medizinische Fragen zur Impfung werden über die Mailadresse impfen@lu.ch entgegengenommen. Eine Anmeldung via Mail ist nicht möglich.
> Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Telefonnummer
Kantonale Impf-Hotline
Die kantonale Impfhotline ist wochentags zwischen 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr erreichbar: +41 41 228 45 45
Wir bitten Sie bei längeren Wartezeiten um Verständnis.