Gesundheit und Sport

Impfung gegen Covid-19

Luzerner Kantonsspital

  • Link zur Online-Anmeldung für die Standorte des Luzerner Kantonsspitals in Luzern und Sursee. 

Hausärztliche Praxis und Apotheke

Für die Impfung in einer hausärztlichen Praxis, nehmen Sie bitte mit Ihrer hausärztlichen Praxis Kontakt auf.

Covid-Informationen Luzerner Apotheken finden Sie hier: Luzerner Apotheker Verein.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen die zweite Auffrischimpfung besonders Personen ab 65 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen (besonders gefährdete Personen) und Schwangeren. In zweiter Linie wird die zweite Auffrischimpfung allen Personen ab 16 Jahren empfohlen. Nicht empfohlen wird eine Auffrischimpfung Jugendlichen und Kindern.

Bitte bringen Sie zur Impfung folgende Dokumente mit:

  • Impfnachweis aller Impfungen gegen Covid-19, Zertifikate und/oder Impfbüchlein. Personen ohne Nachweise müssen zurückgewiesen werden.
  • Identitätskarte / Pass
  • Krankenkassenkarte

Grundimmunisierungen (1. und 2. Impfung) mit mRNA Impfstoffen, Janssen und Novavax und Kinderimpfungen

Die 1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung ist an den Standorten des Luzerner Kantonsspitals möglich, dies auf Voranmeldung via Online-Anmeldung. Die Impfung wird zudem von verschiedenen Arztpraxen und Apotheken angeboten. 

Bitte bringen Sie zur Impfung folgende Dokumente mit:

  • Impfnachweise aller Impfungen, Zertifikate und/oder Impfbüchlein. Personen ohne Nachweise müssen zurückgewiesen werden.
  • Identitätskarte oder Pass
  • Krankenkassenkarte

Kanton startet am 16. Oktober 2023 mit der Covid-19-Impfkampagne

Auffrischimpfung ist an vielen Standorten möglich

Der Kanton Luzern wird mit den Auffrischimpfungen am Montag, 16. Oktober 2023 an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) in Luzern, Sursee und Wolhusen starten. Die Impfungen sind auf Anmeldung möglich. Das LUKS bietet Impfungen mit allen Impfstoffen an.

Verschiedene Apotheken und Arztpraxen werden auch wieder Covid-19 Impfungen anbieten. Für Personen aus der Zielgruppe gemäss BAG-/EKIF-Impfempfehlung sind Covid-19-Impfungen ab dem 2. Oktober 2023 kostenlos.

Covid-19-Impfungen, die von der EKIF nicht empfohlen werden, sind gegen Bezahlung möglich. Dies gilt auch für Personen, die nicht in der Schweiz leben. Bei den Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern entfällt die subsidiäre Haftung durch den Bund, da diese Impfungen nicht durch das BAG und die EKIF empfohlen sind.

 

Anmeldungen für Impfungen im LUKS

Im Luzerner Kantonsspital sind ab 2. Oktober 2023 Anmeldungen für Impfungen möglich

Elektronische Anmeldung: Wenn Sie bereits im «Mein LUKS» registriert sind, melden Sie sich auf meinluks.ch an. Auf der gleichen Seite können Sie sich auch neu registrieren. 

 

Arztpraxis oder Apotheke

Erkundigen Sie sich in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke, ob sie Covid-19-Impfungen anbieten.

 

Ausgangslage

Die breite bestehende Immunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zusammen mit eher milden Krankheitsverläufen, die durch die Omikron-Untervarianten ausgelöst werden, hat insgesamt zu einer Reduktion der Krankheitslast geführt. Die Ausgangslage insbesondere gegenüber den Pandemiejahren 2020/21 ist so deutlich verändert: Bei Personen, die jünger als 65 Jahre sind und keine erhöhten Gesundheitsrisiken aufgrund von Vorerkrankungen haben, besteht ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Für sie wird deshalb keine (erneute) Impfung gegen Covid-19 empfohlen.

Bei besonders gefährdeten Personen (BGP) besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf. Zudem kann bei BGP der Schutz vor schweren Verläufen (zum Beispiel mit zunehmendem Alter) nach einer Impfung oder Infektion schneller abnehmen.

 

Auffrischimpfung schützt vor schweren Erkrankungen

Eine Auffrischimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Infektionen können damit jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Hauptziel der Auffrischimpfung gegen Covid-19 ist deshalb gemäss der Impfempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), schwere Verläufe zu verhindern.

Da die Impfung einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet, empfehlen das BAG und die EKIF die Covid-19-Auffrischimpfung mit einer Dosis im Herbst/Winter 2023 ausschliesslich BGP. BGP sind Personen, die älter als 65 Jahre sind und Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer schweren Vorerkrankung. Personen, die unsicher sind, ob sie zu den BGP gehören, sollen sich an ihre Ärztin, ihren Arzt, eine Apothekerin oder einen Apotheker wenden. Weitere Informationen gibt es hier.

Für alle anderen Personen (inkl. Gesundheitsfachpersonen), die nicht zu den BGP gehören, wird keine Impfempfehlung abgegeben. Bei diesen Personen ist das Risiko für eine schwere Erkrankung gering. Personen, die sich trotzdem impfen lassen möchten, müssen die Kosten selber tragen.

 

Verfügbare Impfstoffe

Die Impfung erfolgt mit einer Impfdosis und wird präferenziell mit einem zum Zeitpunkt der Impfung aktuellsten auf dem Markt verfügbaren mRNA-Impfstoff (Pfizer/BioNTech, Moderna) oder Protein-Impfstoff (Novavax) durchgeführt. Für einen bestmöglichen individuellen Schutz in der Herbst-/Winter-Saison 2023/2024 sollte die Impfung zwischen Mitte Oktober und Dezember erfolgen. Die Impfung soll frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder einer bekannten SARS-CoV-2-Infektion erfolgen. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welche Impfstoffe dabei verwendet wurden.


Haben Sie Fragen zu den Impfstoffen, Zulassungsverfahren, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen der Impfung?

Nationale Covid-19-Impfung Hotline

Für Fragen rund um das Coronavirus steht Ihnen die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG von Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung: 058 463 00 00 oder online auf folgender Seite vom BAG.

Wichtig: die nationale Infoline beantwortet keine Fragen zu kantonalen Themen. Informieren Sie sich über diese Webseite (Fragen und Antworten) oder die kantonalen Kontakte!

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