Bewilligungen, Merkblätter, Formulare
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern.
Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.
Neues Merkblatt Inspektionen von Heilmittelbetrieben
Bitte beachten Sie das neue Merkblatt Inspektionen von Heilmittelbetrieben auf unserer Webseite.
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Neues Formular Lieferschein Betäubungsmittel-Entsorgung
Bitte beachten Sie das neue Formular Lieferschein Betäubungsmittel-Entsorgung auf unserer Webseite.
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Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass zurzeit mit einer Bearbeitungsdauer von
60 Arbeitstagen zu rechnen ist, sofern das Gesuch bei uns inklusive aller notwendigen Unterlagen eingereicht wurde.
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Neue Bewilligungsgültigkeit der Privatapothekenbewilligungen von Naturheilpraktiker/innen
Bitte beachten Sie, dass per Januar 2026 die Bewilligungsgültigkeit der Privatapothekenbewilligungen von
Naturheilpraktiker/innen bei Neuausstellung resp. Erneuerung von derzeit 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert wird.
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Neue Meldepflicht Stellvertretung (Apotheker/in)
Bitte beachten Sie die Abschaffung der Bewilligungspflicht per 01. Juli 2025.
Neu müssen Apotheker/innen mit gültiger Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons Luzern lediglich die Aufnahme
und Aufgabe der Tätigkeit als Stellvertreter/in für jede öffentliche Apotheke jeweils schriftlich der Dienststelle
Gesundheit und Sport melden. Es wird keine Stellvertreter-Bewilligung mehr ausgestellt.
Um eine Stellvertreter-Funktion im Kanton Luzern aufzunehmen, muss zwingend eine BAB des Kantons Luzern vorliegen.
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Neues Zulassungsverfahren nach KVG ab 01.01.2022
Per 1. Januar 2022 traten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen
Verordnungen in Kraft.
Alle ambulanten Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein
möchten, benötigen neben einer gesundheitspolizeilichen Bewilligung eine Zulassung als Leistungserbringer der
Dienststelle Gesundheit und Sport.
Weitere Informationen finden Sie unter
Häufige Fragen
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