Anerkennung ausländischer Diplome

Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist.

Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig.

Weiterführende Informationen, welche Institution oder Behörde für die Anerkennung Ihres Diplomes zuständig ist:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) .

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

Humanmedizin und Zahnmedizin

Telefon   041 228 66 66
Sekretariat Humanmedizin

Heilmittel

Telefon 041 228 60 50
Sekretariat Heilmittel