Während die eigentliche betäubungsmittelgestützte Therapie («Substitutionstherapie») grundsätzlich durch jede Ärztin und jeden Arzt mit gültiger Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern geführt werden kann, wird für die fachlich selbständige Indikationsstellung zur substitutionsgestützten Behandlung eine Indikationsberechtigung benötigt, welche die Luzerner Psychiatrie lups im Auftrag der Dienststelle Gesundheit und Sport erteilt.
Für die Erlangung der Indikationsberechtigung besteht die Verpflichtung, in der Regel mindestens drei Indikationsstellungen zusammen mit einem indikationsberechtigten Arzt der Ambulanten Dienste der Luzerner Psychiatrie lups durchzuführen (Tutorium).
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen zur Erlangung der fachlich selbständigen Indikationsberechtigung finden sich im Vademecum «Substitutionstherapie».
Wenn Sie eine Substitutionstherapie durchführen möchten, aber über keine Indikationsberechtigung verfügen und eine solche auch nicht erlangen wollen, muss die Indikation zwingend durch eine Person gestellt werden, die über die Indikationsberechtigung verfügt. Eine Liste der Ärztinnen und Ärzte, die im Kanton Luzern neben der Ärzteschaft der lups über die fachlich selbständige Indikationsberechtigung verfügen, finden Sie hier:
Indikationsberechtigte Ärztinnen und Ärzte im Kanton Luzern