Heilmittel

Der Bereich Heilmittel, unter der Leitung des Kantonsapothekers, kontrolliert die Einhaltung und den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung im Rahmen der Zuständigkeit.

Das Ziel der Kontrollen ist:  

  • die Versorgung der Bevölkerung im Kanton Luzern mit sicheren, nach anerkannten Richtlinien hergestellten, geprüften und zugelassenen Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte).

  • die Sicherstellung, dass Abgabe bzw. Vertrieb von Heilmitteln nur durch berechtigte Personen und Betriebe erfolgen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  • der Schutz von Patientinnen und Patienten bzw. Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung.

  • die Bekämpfung von Missbrauch im Heilmittelbereich.

  • die Information und Beratung von Personen, Institutionen und Behörden in Heilmittelfragen.

  • die Kontrolle und fachgerechte Entsorgung von Betäubungsmitteln.

 


Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

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