Der Bereich Heilmittel, unter der Leitung des Kantonsapothekers, kontrolliert die Einhaltung und den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung im Rahmen der Zuständigkeit.
Das Ziel der Kontrollen ist:
-
die Versorgung der Bevölkerung im Kanton Luzern mit sicheren, nach anerkannten Richtlinien hergestellten, geprüften und zugelassenen Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte).
-
die Sicherstellung, dass Abgabe bzw. Vertrieb von Heilmitteln nur durch berechtigte Personen und Betriebe erfolgen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
-
der Schutz von Patientinnen und Patienten bzw. Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung.
-
die Bekämpfung von Missbrauch im Heilmittelbereich.
-
die Information und Beratung von Personen, Institutionen und Behörden in Heilmittelfragen.
-
die Kontrolle und fachgerechte Entsorgung von Betäubungsmitteln.