Vademecum «Substitutionstherapie»

Die betäubungsmittelgestützte Therapie («Substitutionstherapie») bei Suchtpatienten ist für die involvierten Fachpersonen und Institutionen in vielerlei Hinsicht anspruchsvoll.

Wer darf eine Substitutionstherapie führen? Brauche ich dafür eine Bewilligung? Was muss ich beim Einreichen eines Bewilligungsgesuches beachten? Welches sind die Voraussetzungen für die Indikationsstellung? Gibt es spezielle Regelungen betreffend die Verschreibung? Wer darf Substitute abgeben? Wie muss ich vorgehen, wenn ein Patient in die Ferien geht? Was ist zu tun, wenn ein Patient eine Haftstrafe verbüssen muss?

Die Dienststelle Gesundheit und Sport hat die Antworten auf diese und viele andere Fragen mehr im Zusammenhang mit der Substitutionstherapie in einem Vademecum zusammengefasst.

Vademecum «Substitutionstherapie»

Dienststelle    
Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Standort 

Telefon 041 228 60 90
E-Mail

Kantonsarzt 
Dr. med. Roger Harstall
Telefon   041 228 60 88

Kantonsapotheker
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Dr. phil.II, dipl. pharm.
Telefon   041 228 67 31

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