Betäubungsmittel

Die Betäubungsmittel unterstehen einer besonderen staatlichen Kontrolle. Näheres regelt die eidg. Betäubungsmittelgesetzgebung und die dazugehörige kantonale Vollzugsverordnung.

Innerhalb der Dienststelle Gesundheit und Sport ist der Kantonsapotheker für den Bereich Betäubungsmittel zuständig, soweit nicht andere Abteilungen (vgl. z.B. Substitutionstherapien) zuständig sind.

Betäubungsmittelkontrolle

Sämtliche Apotheken (öffentliche Apotheken, Privatapotheken und Spitalapotheken etc.) müssen über die bezogenen Betäubungsmittel eine laufende Lagerkontrolle führen. Bezüge und Abgaben müssen dokumentiert werden. Die jährliche Bestandeskontrolle und die Buchführung wird periodisch überprüft. Alle Dokumente müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden  (vgl. Anhang 6 "Regeln der guten Abgabepraxis für Heilmittel", siehe Merkblätter).

Bestellung Betäubungsmittel-Rezeptformular

Die Betäubungsmittel-Rezeptformulare bestellen Sie schriftlich bei der Dienststelle Gesundheit und Sport, Meyerstrasse 20, 6003 Luzern via
Bestellformular.

Entsorgung von kontrollpflichtigen Betäubungsmitteln

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Betäubungsmittel müssen mit einem Lieferschein, auf dem alle Artikel und genauen Mengen notiert sind, dem Lieferanten oder der Dienststelle Gesundheit und Sport per Einschreiben zugestellt werden.
Der Abgeber muss die Herkunft der Betäubungsmittel (verfallene Lagerware, Retoure Patient etc.) belegen können.
Solange die Ware beim Abgeber an Lager ist, muss sie auch im Bestand geführt werden.

Reisen mit Betäubungsmitteln

Kranke Reisende dürfen die für die Höchstdauer von einem Monat für den persönlichen Gebrauch benötigten Betäubungsmittel in die Schweiz ein- und ausführen. Bei der Ausfuhr sind auch die Vorgaben des Bestimmungslandes zu berücksichtigen.

Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen, wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt/selbstdispensierende Ärztin) selber beglaubigt.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 51 67

E-Mail

Weitere Informationen

Homepage der Swissmedic