Aufgabe der Beauftragten für Suchtfragen ist die Unterstützung einer koordinierten Suchtpolitik:
- Beschaffung, Analyse und Interpretation von Daten aus dem Suchtbereich.
- Erarbeiten von Konzepten, Planungs- und Entscheidungsgrundlagen und Beratung der Entscheidungsinstanzen im Suchtbereich.
- Wichtige Dienstleistungs-, Koordinations- und Vernetzungsfunktionen von kantonalen Institutionen und Anbietern im Suchtbereich.
- Leiten von Arbeitsgruppen und Kommissionen oder Mitwirkung.
- Begutachten von Unterstützungsanträgen und Projekteingaben (Verteilung Alkoholzehntel).
- Erarbeitung von Leistungsvereinbarungen.