Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern.
Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.
Aktuelles
Neue Gebührenweisung
Bitte beachten Sie die neue Gebührenweisung 2026.
Inspektion Heilmittelbetriebe
Bitte beachten Sie das neue Merkblatt Inspektionen von Heilmittelbetrieben
Neues Formular Betäubungsmittel-Entsorgung
Beachten Sie bitte das neue Formular für die Entsorgung von Betäubungsmitteln
Bearbeitungsdauer
Aktuell ist mit einer Bearbeitungsdauer von 60 Tagen zu rechnen, sofern das Gesuch vollständig eingereicht wurde.
Naturheilprakter/innen: neue Bewilligungsgültigkeit der Privatapothekenbewilligungen
Seit Januar 2026 wird die Bewilligungsgültigkeit der Privatapothekenbewilligungen von Naturheilpraktiker/innen bei Neuausstellung resp. Erneuerung von derzeit 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Apotheker/in: Neue Meldepflicht bei Stellvertretung
Die Bewilligungspflicht besteht seit Juli 2025 nicht mehr. Apotheker/innen mit gültiger Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons Luzern müssen lediglich die Aufnahme und Aufgabe der Tätigkeit als Stellvertreter/in für jede öffentliche Apotheke schriftlich der Dienststelle Gesundheit und Sport melden. Es wird keine Stellvertreter-Bewilligung mehr ausgestellt. Um eine Stellvertreter-Funktion im Kanton Luzern aufzunehmen, muss zwingend eine BAB des Kantons Luzern vorliegen.
Zulassungsverfahren KVG ab 2022
Seit 2022 gilt: Alle ambulanten Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein möchten, benötigen neben einer gesundheitspolizeilichen Bewilligung eine Zulassung als Leistungserbringer der Dienststelle Gesundheit und Sport. Weitere Informationen finden Sie hier.