Bewilligungen, Merkblätter, Formulare

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern. Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.

Neues Zulassungsverfahren nach KVG ab 01.01.2022

Per 1. Januar 2022 traten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend das neue Zulassungsverfahren in Kraft.

Alle ambulanten Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein möchten, benötigen neben einer gesundheitspolizeilichen Bewilligung eine Zulassung als Leistungserbringer der Dienststelle Gesundheit und Sport. Die Gesuchsformulare sind unter der entsprechenden Berufsgruppe aufgeschaltet.

Zusätzlich sind die Kantone verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2023 die Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen dürfen, in mindestens einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen zu beschränken. Mit dieser Zulassungsbeschränkung will der Bund die Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten bekämpfen und so einen Beitrag zur Kosteneindämmung in der OKP leisten. Weitere Informationen bezüglich Höchstzahlen finden Sie auf der Seite Häufige Fragen

  


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Publikation
Link zum Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern
Formular Kanton Luzern
Verzeichnis der Leistungserbringer
Link zu den rechtlichen Grundlagen
Weisung des Kantons

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
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E-Mail

 

Humanmedizin und Zahnmedizin

Sekretariat Humanmedizin
Telefon   041 228 66 66

Heilmittel

Larissa Dahinden
Telefon   041 228 51 67