Bewilligungen, Merkblätter, Formulare
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern.
Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.
Neues Zulassungsverfahren nach KVG ab 01.01.2022
Per 1. Januar 2022 traten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend das neue Zulassungsverfahren in Kraft.
Alle ambulanten Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein möchten, benötigen neben einer gesundheitspolizeilichen Bewilligung eine Zulassung als Leistungserbringer der Dienststelle Gesundheit und Sport. Die Gesuchsformulare sind unter der entsprechenden Berufsgruppe aufgeschaltet.
Zusätzlich sind die Kantone verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2023 die Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen dürfen, in mindestens einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen zu beschränken. Mit dieser Zulassungsbeschränkung will der Bund die Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten bekämpfen und so einen Beitrag zur Kosteneindämmung in der OKP leisten. Weitere Informationen bezüglich Höchstzahlen finden Sie auf der Seite Häufige Fragen
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