Ein Certificate of good standing ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes, in der Regel in unselbständiger Tätigkeit.
Ein Certificate of good standing ist kostenpflichtig und muss schriftlich beantragt werden (Brief). Die Dienstelle Gesundheit und Sport kann für die Bearbeitung des Gesuchs einen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen.
Folgende Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden:
Schriftliches Gesuch
- Lebenslauf (curriculum vitae)
- Eidgenössisches Diplom oder ein von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundes als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom und evtl. Facharzttitel
- Auszug aus dem Schweizer Zentralstrafregister (max. 3 Monate alt; zu beziehen beim Bundesamt für Justiz oder am Postschalter)
- Arbeitszeugnis inkl. Anstellungsdauer für die zu bestätigende Zeit in Luzern
Bitte beachten Sie, dass wir ausschliesslich ein Certificate of good standing vom Kanton Luzern ausstellen können. Wenn Sie in weiteren Kantonen tätig sind/waren, müssen Sie diese bei den entsprechenden Gesundheitsbehörden einzeln einholen.
Falls Sie bereits eine Bewilligung im Kanton Luzern als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, etc. besitzen, genügt ein schriftliches Gesuch (Brief) inkl. Strafregisterauszug (max. 3 Monate alt), d.h ohne die oben aufgelisteten Unterlagen.