Kostengutsprache

Der Kanton Luzern verzichtet auf die Einreichung eines Kostengutsprache-Gesuches, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Ihre Institution ist für die durchzuführende Therapie auf der aktuellen Spitalliste des Standortkantones aufgeführt (erteilte Leistungsgruppe) und die Baserate Ihrer Institution ist gleich hoch oder niedriger als der geltende Referenztarif des Kantons Luzern für diese Behandlung.

Diese Regelung gilt sowohl für notfallmässige wie auch für wahlweise Eintritte. Sollte die Baserate hingegen höher sein als der kantonale Referenztarif, ist weiterhin eine Kostengutsprache bei der Dienststelle Gesundheit und Sport einzuholen. Es werden ausschliesslich Gesuche bearbeitet, die mit dem neuen offiziellen Formular eingereicht werden, welches auf der Website der GDK heruntergeladen werden kann. Ist Ihre Institution für die entsprechende Leistung auf der Luzerner Spitalliste aufgeführt, erübrigt sich ein Kostengutsprache-Gesuch, unabhängig von der Höhe der Baserate.

Falls eine Kostengutsprache nötig ist, bitten wir Sie, das Kostengutsprache-Formular gut lesbar und vollständig ausgefüllt an die folgende E-Mailadresse gesundheitsversorgung@lu.ch oder per Post zu schicken.

Gültiges Formular: Kostengutspracheformular
Die gültigen Referenztarife finden Sie hier: Referenztarife
Die aktuelle Spitalliste finden Sie hier: Spitalliste
Weitere Informationen

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 80

 

Team Rechnungskontrolle
Telefon   041 228 60 80
Mail Kostengutsprachen