Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung sind alle öffentlichen und privaten Spitäler auf der Spitalliste verpflichtet, Patienten unabhängig von ihrer Versicherungsklasse aufzunehmen. Wer glaubt, er sei zu Unrecht von einem Luzerner Spital nicht aufgenommen worden oder er sei vom Rettungsdienst gegen seinen Willen in ein bestimmtes Spital eingeliefert worden, kann sich an die unabhängige Beschwerdestelle wenden.
Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, den Sachverhalt festzustellen und ihn zu würdigen. Kommt die Stelle zum Schluss, es liege ein Verstoss gegen die Aufnahmepflicht oder ein Fehlverhalten bei der Zuweisung in ein Spital vor, meldet sie dies dem Gesundheits- und Sozialdepartement. Dieses prüft dann die Anordnung einer Sanktion.
Der Kommission gehören folgende Mitglieder an:
- Dr. med. Josef Wey, Facharzt für Innere Medizin, Sursee (Präsident)
- Katharina Meile, Vorstandsmitglied Patientenstelle Zentralschweiz, Luzern
- Dr. iur. Elisabeth Scherwey, Rechtsanwältin, Mediatorin, Präsidentin KESB Luzern-Land, Luzern
- Josef Steiner, Rechtsanwalt, Buttisholz
Beschwerden sind schriftlich bei folgender Adresse einzureichen:
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Ombudsmann
Aufnahmebeschwerde
Schwanenplatz 7
6002 Luzern