Beschwerdestelle

Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung sind alle öffentlichen und privaten Spitäler auf der Spitalliste verpflichtet, Patienten unabhängig von ihrer Versicherungsklasse aufzunehmen. Wer glaubt, er sei zu Unrecht von einem Luzerner Spital nicht aufgenommen worden oder er sei vom Rettungsdienst gegen seinen Willen in ein bestimmtes Spital eingeliefert worden, kann sich an die unabhängige Beschwerdestelle wenden.

Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, den Sachverhalt festzustellen und ihn zu würdigen. Kommt die Stelle zum Schluss, es liege ein Verstoss gegen die Aufnahmepflicht oder ein Fehlverhalten bei der Zuweisung in ein Spital vor, meldet sie dies dem Gesundheits- und Sozialdepartement. Dieses prüft dann die Anordnung einer Sanktion.

Der Kommission gehören folgende Mitglieder an:

  • Dr. med. Josef Wey, Facharzt für Innere Medizin, Sursee (Präsident)
  • Katharina Meile, Vorstandsmitglied Patientenstelle Zentralschweiz, Luzern
  • Dr. iur. Elisabeth Scherwey, Rechtsanwältin, Mediatorin, Präsidentin KESB Luzern-Land, Luzern
  • Josef Steiner, Rechtsanwalt, Buttisholz

Beschwerden sind schriftlich bei folgender Adresse einzureichen:

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Ombudsmann
Aufnahmebeschwerde
Schwanenplatz 7
6002 Luzern

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

 

Leiterin Gesundheitsversorgung

Dr. sc. nat. Eva Spieler
Telefon   041 228 62 16

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen