Gesundheit und Sport
Mit der Spitalliste legt der Kanton Luzern fest, welche Spitäler und Kliniken für die medizinische Versorgung nötig sind. Gleichzeitig bestimmt er, welche Einrichtung welche Leistungen erbringt.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern können sich in den Listenspitälern behandeln lassen. Kanton und Krankenversicherer übernehmen die Kosten anteilig. Voraussetzung ist, dass das Spital für den jeweiligen Eingriff (Leistungsgruppe) einen Leistungsauftrag besitzt.
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