Spitalliste

Mit der Spitalliste listet der Kanton Luzern jene Institutionen auf, die für die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton welche Institution welche Leistungen zu vollbringen hat.      

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern können sich in den Spitälern behandeln, die auf der Spitalliste aufgeführt sind. Die Kosten für den Spitalaufenthalt bezahlen anteilsmässig der Kanton und die Krankenversicherungen. Voraussetzung dafür ist, dass der Eingriff zu einer Leistungsgruppe gehört, für welches das Spital einen Auftrag erhalten hat.

 

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