Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten verstanden, welche vom Gesetzgeber (Kanton und Bund) erlassen werden. Zentrale Punkte sind das Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche.

Die Jugendbestimmungen verbieten Abgabe und Verkauf von

  • Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-Jährige
  • Alcopops, Spirituosen und Aperitiv-Getränken an unter 18-Jährige

Der Jugendschutz sowie die Durchsetzung der Verkaufs- und Abgabebestimmungen für alkoholische Getränke ist eine wichtige, gesundheitspolitische Aufgabe. Aus diesem Grund führen Fachpersonen mit Jugendlichen im Auftrag der Luzerner Polizei regelmässig Alkoholtestkäufe durch.

Ein Überblick über die Gesetzgebung im Kanton Luzern und den anderen Kantonen im Bereich des Jugendschutzes bietet eine Übersichtskarte auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit. 

Jugendschutz an Veranstaltungen

Die Jugendschutzplattform der Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug und Luzern informiert und berät zum Thema Jugendschutz im Bereich Alkohol.

Im Kanton Luzern ist Akzent Prävention und Suchttherapie das Kompetenzzentrum für Prävention und unterstützt mit ihrem Projekt "Luegsch" Veranstaltende, Gastronomie und Verkauf bei der Umsetzung des Jugendschutzes. Das Projekt hat sich in über 30 Gemeinden des Kantons etabliert. Die Leitung des Projektes übernimmt eine lokale Fachperson der jeweiligen Gemeinde.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat eine kostenlose Online-Schulung für Verkaufspersonal zum Thema Jugendschutz und Alkohol eingerichtet, welche auf der Website jalk.ch zur Verfügung steht.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


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E-Mail

 

Suchtbeauftragte

Dr. sc. nat. Regina Suter
Telefon   041 228 60 98

Mischkonsum

Merkblatt Mischkonsum

Leiterin Tabakpräventionsprogramm

Iris Kohler
Telefon   041 228 87 92