Die Behandlungen im Rahmen der sozialen Zahnmedizin (Bezüger von Ergänzungsleistungen, von wirtschaftlicher Sozialhilfe, Asyl- und Flüchtlingswesen etc.) unterstehen speziellen Abläufen und Einschränkungen.
Für die Behandlungsplanungen sowie die Kostenvoranschläge werden spezielle Zahnformulare zur Verfügung gestellt. Diese Formulare müssen vor der Behandlung vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen wie z.B. Röntgenbilder, Fotos etc. der zuständigen Behörde eingereicht werden.