Der Kantonszahnarzt hat die gesetzlichen Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz zu vollziehen. Dies umfasst unter anderem das Bewilligungswesen und die Aufsicht über die Schulzahnpflege. Im Weiteren begutachtet er zahnärztliche und zahntechnische Kostenvoranschläge und Rechnungen für die Ausgleichskasse, die Sozialämter und das Justizdepartement.
Zu den Hauptaufgaben des Kantonszahnarztes gehören:
- Vollzug der gesetzlichen Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz
- fachtechnische Beratung/Schlichtungswesen
- Begutachtungen von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
- Verbindungsperson Gesundheitsdepartement/Zahnärztegesellschaft
- Aufsicht über die Schulzahnpflege
Schulzahnärztlicher Dienst: Informationen und Empfehlungen zu Leistungsaufträgen für den schulzahnärztlichen Dienst sind beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG) einzuholen.