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Gesundheit und Sport

Betäubungsmittelbezugssperre

Bei begründetem Verdacht auf einen Betäubungsmittelmissbrauch kann die Dienststelle Gesundheit und Sport den Bezug von Betäubungsmitteln im Kanton Luzern einschränken oder sperren. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Luzern sind verpflichtet, die Verordnung oder Abgabe von Betäubungsmitteln bei Verdacht auf Missbrauch zu verweigern und der Dienststelle Gesundheit und Sport eine Meldung zu erstatten.

Formular zur Meldung einer Betäubungsmittelbezugssperre

Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Standort 

Telefon 041 228 60 90
E-Mail

Kantonsarzt 
Dr. med. Roger Harstall
Telefon   041 228 60 88

Kantonsapothekerin
Katrin Dihr
Telefon   041 228 83 38