Bei begründetem Verdacht auf einen Betäubungsmittelmissbrauch kann die Dienststelle Gesundheit und Sport den Bezug von Betäubungsmitteln im Kanton Luzern einschränken oder sperren. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Luzern sind verpflichtet, die Verordnung oder Abgabe von Betäubungsmitteln bei Verdacht auf Missbrauch zu verweigern und der Dienststelle Gesundheit und Sport eine Meldung zu erstatten.
Formular zur Meldung einer Betäubungsmittelbezugssperre