Umsetzung Pflegeinitiative Kanton Luzern

Am 28. November 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Der neue Verfassungsartikel «Pflege» (Art. 117b) wird vom Bund in zwei Etappen umgesetzt:

  1. Förderung der Ausbildung in der Pflege (Ausbildungsoffensive)
  2. Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Alle Fördermassnahmen von Bund und Kanton Luzern richten sich ausschliesslich an diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH.

Die Ausbildungsoffensive im Kanton Luzern umfasst drei Themenbereiche:

 

1. Personen in Ausbildung Pflege HF und FH


Anspruch – finanzielle Unterstützung

Zur Förderung der Ausbildung zur Pflegefachperson HF sowie des Studiums Pflege FH gewährt der Kanton Luzern finanzielle Entschädigungen, um den Beginn oder Abschluss einer entsprechenden Ausbildung zu unterstützen.

Ein Anspruch auf die Unterstützung besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen am ersten Tag des jeweiligen Monats gleichzeitig erfüllt sind:

  • Wohnsitz im Kanton Luzern
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Aktives Studium an einer anerkannten Bildungsinstitution
  • Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums auf der ersten Stufe des Tertiärbereichs (HF oder FH)

Die Höhe der monatlichen Unterstützung richtet sich nach dem Alter der Studierenden:

  • CHF 750.– für Studierende im Alter von 25 bis 29 Jahren
  • CHF 1'500.– für Studierende ab 30 Jahren

Der Antrag kann sowohl vor als auch ab Studienbeginn eingereicht werden. Nach dem offiziellen Studienbeginn besteht eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer der Antrag gestellt werden kann, ohne dass der Anspruch für bereits vergangene Monate verfällt.

Erfolgt die Antragsstellung nach Ablauf dieser drei Monate, besteht der Anspruch erst ab dem Monat der Antragstellung; eine rückwirkende Auszahlung ist ausgeschlossen.

Keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben Personen, die keine Ausbildung in Pflege HF oder FH absolvieren. Dazu gehören unter anderem die Ausbildungen FaGe, FaBe oder Rettungssanitäter/in. Keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben zudem Personen, die bereits einen Tertiärabschluss in Pflege haben. Dazu gehören unter anderem die Abschlüsse in Pflege HF oder FH sowie äquivalente Abschlüsse (DN II, AKP, PsyKP, KWS oder IKP).

 

Die Antragstellung

Für die Antragstellung ist ein Login im Onlineschalter des Kantons Luzern erforderlich (SwissID oder agov.ch).

Der Antrag wird online eingereicht:
my.lu.ch > Gesundheit und Soziales > Antragsformular für Ausbildungsbeiträge Pflege HF/FH

Sollte Ihre AHV-Nummer nicht mit Ihrem Benutzerkonto verknüpft sein, wenden Sie sich bitte an: pflegeinitiative@lu.ch

 

Bestätigung des aktiven Studiums

Mit Ihrer Zustimmung kann Ihre Bildungsinstitution der Dienststelle Gesundheit und Sport jeden Monat automatisch bestätigen, dass Sie aktiv studieren. Mit dieser Zustimmung entfällt für Sie die Pflicht, monatliche Nachweise einzureichen.

Ohne diese Zustimmung müssen Sie monatlich eine aktuelle Studienbestätigung für den jeweiligen Monat an pflegeinitiative@lu.ch einreichen.

 

Steuerliche Informationen zur finanziellen Unterstützung

Die ausbezahlten Unterstützungsbeiträge sind für Sie bestimmt und müssen nicht zurückbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge als Einkommen gelten und in Ihrer Steuererklärung entsprechend deklariert werden müssen.

Falls Sie die genaue Höhe der ausbezahlten Beiträge nicht mehr wissen, können Sie uns per E-Mail unter pflegeinitiative@lu.ch kontaktieren. Wir stellen Ihnen anschliessend eine Übersichtstabelle zu Ihren erhaltenen Beträgen zur Verfügung. Diese Tabelle dient lediglich Ihrer persönlichen Orientierung und stellt keinen offiziellen Kontoauszug oder Steuerbescheinigung dar.

 

Haben Sie Fragen oder Anliegen?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter pflegeinitiative@lu.ch oder telefonisch über unsere Hauptnummer 041 228 60 90.

 


2. Ausbildungsbetriebe

 

Die zuständigen Dienststellen (Dienststelle Soziales und Gesellschaft sowie Dienststelle Gesundheit und Sport) haben die Ausbildungsbetriebe von Pflegefachpersonen HF und FH (Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen) über die Umsetzung der Ausbildungsoffensive in den Ausbildungsbetrieben informiert und werden sich im Jahr 2026 erneut an diese wenden.

Weiterhin gelten folgende Aussagen:

  • Die bestehenden Ausbildungsverpflichtungen werden weitergeführt. Im Bereich der Langzeitpflege ist die Dienststelle Soziales und Gesellschaft zuständig.
  • Die Betriebe erhalten CHF 300 pro Auszubildende/Studierende und Ausbildungswoche/Praktikumswoche.
  • Die Betriebe haben einen Malus von CHF 300 Auszubildende/Studierende und Ausbildungswoche/Praktikumswoche bei Nichterfüllen zu bezahlen. Die Verteilung der Mali erfolgt an die Übererfüllenden innerhalb des Leistungsbereichs.

 


3. Höhere Fachschulen Pflege

 

Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung stimmt sich mit den anderen Zentralschweizer Kantonen ab und vereinbart mit XUND als Bildungsinstitution für Pflege HF in der Zentralschweiz Massnahmen mit dem Ziel, die Anzahl der Abschlüsse zu erhöhen.

Mit diesen Beiträgen werden Massnahmen der HF unterstützt, die den Einstieg in die Ausbildung erleichtern, zum Verbleib in der Ausbildung beitragen, die Lernbereiche Schule und Praxis koordinieren und das Berufsimage in der Öffentlichkeit verbessern.

 


Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

 

Leiterin Gesundheitsversorgung

Dr. sc. nat. Eva Spieler
Telefon   041 228 62 16