Anspruch – finanzielle Unterstützung
Zur Förderung der Ausbildung zur Pflegefachperson HF sowie des Studiums Pflege FH gewährt der Kanton Luzern finanzielle Entschädigungen, um den Beginn oder Abschluss einer entsprechenden Ausbildung zu unterstützen.
Ein Anspruch auf die Unterstützung besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen am ersten Tag des jeweiligen Monats gleichzeitig erfüllt sind:
- Wohnsitz im Kanton Luzern
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Aktives Studium an einer anerkannten Bildungsinstitution
- Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums auf der ersten Stufe des Tertiärbereichs (HF oder FH)
Die Höhe der monatlichen Unterstützung richtet sich nach dem Alter der Studierenden:
- CHF 750.– für Studierende im Alter von 25 bis 29 Jahren
- CHF 1'500.– für Studierende ab 30 Jahren
Der Antrag kann sowohl vor als auch ab Studienbeginn eingereicht werden. Nach dem offiziellen Studienbeginn besteht eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer der Antrag gestellt werden kann, ohne dass der Anspruch für bereits vergangene Monate verfällt.
Erfolgt die Antragsstellung nach Ablauf dieser drei Monate, besteht der Anspruch erst ab dem Monat der Antragstellung; eine rückwirkende Auszahlung ist ausgeschlossen.
Keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben Personen, die keine Ausbildung in Pflege HF oder FH absolvieren. Dazu gehören unter anderem die Ausbildungen FaGe, FaBe oder Rettungssanitäter/in. Keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben zudem Personen, die bereits einen Tertiärabschluss in Pflege haben. Dazu gehören unter anderem die Abschlüsse in Pflege HF oder FH sowie äquivalente Abschlüsse (DN II, AKP, PsyKP, KWS oder IKP).
Die Antragstellung
Für die Antragstellung ist ein Login im Onlineschalter des Kantons Luzern erforderlich (SwissID oder agov.ch).
Der Antrag wird online eingereicht:
my.lu.ch > Gesundheit und Soziales > Antragsformular für Ausbildungsbeiträge Pflege HF/FH
Sollte Ihre AHV-Nummer nicht mit Ihrem Benutzerkonto verknüpft sein, wenden Sie sich bitte an: pflegeinitiative@lu.ch
Bestätigung des aktiven Studiums
Mit Ihrer Zustimmung kann Ihre Bildungsinstitution der Dienststelle Gesundheit und Sport jeden Monat automatisch bestätigen, dass Sie aktiv studieren. Mit dieser Zustimmung entfällt für Sie die Pflicht, monatliche Nachweise einzureichen.
Ohne diese Zustimmung müssen Sie monatlich eine aktuelle Studienbestätigung für den jeweiligen Monat an pflegeinitiative@lu.ch einreichen.
Steuerliche Informationen zur finanziellen Unterstützung
Die ausbezahlten Unterstützungsbeiträge sind für Sie bestimmt und müssen nicht zurückbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge als Einkommen gelten und in Ihrer Steuererklärung entsprechend deklariert werden müssen.
Falls Sie die genaue Höhe der ausbezahlten Beiträge nicht mehr wissen, können Sie uns per E-Mail unter pflegeinitiative@lu.ch kontaktieren. Wir stellen Ihnen anschliessend eine Übersichtstabelle zu Ihren erhaltenen Beträgen zur Verfügung. Diese Tabelle dient lediglich Ihrer persönlichen Orientierung und stellt keinen offiziellen Kontoauszug oder Steuerbescheinigung dar.
Haben Sie Fragen oder Anliegen?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter pflegeinitiative@lu.ch oder telefonisch über unsere Hauptnummer 041 228 60 90.