Auftrag Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege bezweckt die Erhaltung und Förderung der oralen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie die frühzeitige Erfassung von Störungen und Krankheiten der Zähne und des Kauapparates. Der Geltungsbereich umfasst die Lernenden an den Kantonschulen, den Privatschulen sowie den kantonalen Sonderschulen und Sonderschulheimen.

Die Gesundheitserziehung ist in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten.
Die Schulen unterstützen und ergänzen die Gesundheitserziehung der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Lehrpläne.
Die Mitarbeitenden in der Schulzahnpflege unterstützen die Schulen in der Gesundheitserziehung, der Gesundheitsförderung und in der Prävention. 

Alle Lernenden werden ab dem Kindergarten, spätestens aber ab der 1. Klasse bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit einmal jährlich untersucht. An den Sonderschulen und in den Sonderschulheimen werden die besonderen Bedürfnisse der behinderten Lernenden angemessen berücksichtigt.

Die Schulzahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren unterstützen die Schulen in Fragen der oralen Gesundheit. Sie führen im Kindergarten, im 1. – 6. Schuljahr und in der Sekundarstufe I pro Klasse und Schuljahr mindestens zwei stufengerechte Prophylaxelektionen durch.

Weitere Beschlüsse für die Umsetzung der kantonalen Schulzahnpflege sind in der Verordnung SRL Nr. 803 über den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege an den kantonalen Schulen und an den Privatschulen zu finden.

Für den Schulzahnärztlicher Dienst in den Gemeinden sind Informationen und Empfehlungen zu Leistungsaufträgen für den schulzahnärztlichen Dienst sind beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG) einzuholen.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

 

Beauftragte für Schulzahnpflege

Julia Meyer
Telefon   041 228 66 09

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