Award 2025–2028: «Begegnung»
Mit der Prämierung beispielhafter Projekte und Aktivitäten wollen wir Entscheidungsträger anregen, Massnahmen für mehr «Begegnung» in den Dörfern und Städten umzusetzen.
Kriterien
- Das Projekt schafft soziale Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten für Menschen im Quartier oder in der Gemeinde/Stadt. Diese werden durch ein regelmässiges Angebot (Aktivität, Veranstaltungen etc.) gefördert. Einmalige Aktionen und Kurzinterventionen werden nicht unterstützt.
- Das Projekt fokussiert auf eine soziale Durchmischung und die soziale Teilnahme von allen Menschen, insbesondere auch von solchen in schwierigen Lebenssituationen.
- Das Projekt ist nicht älter als zwei Jahre. Es muss sich bei der Einreichung in Umsetzung befinden. Das heisst, nur in Planung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Zusätzlich sind für die Umsetzung nach Möglichkeit folgende Aspekte zu berücksichtigen, da sie in die Beurteilung einfliessen: Niederschwelligkeit, Vernetzung, Ausstrahlungskraft, Innovationscharakter, Multiplizierbarkeit sowie partizipatives und zielgruppengerechtes Vorgehen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Initiativgruppen, Vereine, Organisationen und Schulen aus dem Kanton Luzern.
Eingereicht werden können in Planung befindliche oder laufende Projekte, die sich im Themenfeld «Begegnung» engagieren und die Kriterien erfüllen. Bereits abgeschlossene Projekte sollen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bei Unsicherheit gibt Ihnen Miriam Scherer, miriam.scherer@lu.ch, Tel. 041 228 63 75, gerne Auskunft.
Bewerbungsfrist
Projekte können ab 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2028 bei der Fachstelle Gesundheitsförderung eingereicht werden. Die Fachstelle koordiniert die Projekteingaben, steht für Auskünfte zur Verfügung und vermittelt Adressen für Projektförderungsmittel. Sie nominiert zudem jährlich die Projekte, die für den Award in Frage kommen.
Die Vergabe des Awards findet im November 2028 statt – verbunden mit dem Abschluss des Handlungsfelds «Begegnung».
Mehrwert für nominierte Projekte
Die für den Award nominierten Projekte dürfen den Slogan «Gesundes Luzern» in der öffentlichen Kommunikation verwenden. Alle nominierten Projekte werden laufend auf dieser Webseite und im Newsletter der Fachstelle Gesundheitsförderung «info Gesundheit» porträtiert.
Preisgelder für Award-Gewinner
Die Kommission Gesundheitsförderung und Prävention amtet als Jury. Sie zeichnet die herausragenden Projekte im Bereich «Begegnung» aus. Es werden folgende Preise verliehen:
1. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 3‘000 Franken.
2. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 2‘000 Franken.
3. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 1‘000 Franken.