Teilnahmeberechtigung
Eingereicht werden können Projekte, die sich im Themenfeld «Bewegungsfreundliches Umfeld» engagieren, realisiert wurden oder am Laufen sind. Bereits abgeschlossene Projekte sollen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Projektideen, die noch nicht realisiert wurden, können nicht eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Initiativgruppen, Vereine, Organisationen, Schulen und Dienststellen aus dem Kanton Luzern.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt für den Award in Frage kommt, gibt Ihnen Frau Christina Dahinden christina.dahinden@lu.ch, Tel. 041 228 86 23, gerne Auskunft.
Bewerbungsfrist
Projekte können bis zum 30. Juni 2024 bei der Fachstelle Gesundheitsförderung eingereicht werden. Die Fachstelle koordiniert die Projekteingaben, steht für Auskünfte zur Verfügung und vermittelt Adressen für weitere Projektförderungsmittel. Die Vergabe des Awards findet im November 2024 statt – verbunden mit dem Abschluss des Handlungsfelds «Bewegungsfreundliches Umfeld».
Nominierte Projekte
Die für den Award nominierten Projekte dürfen den Slogan «Gesundes Luzern» in der öffentlichen Kommunikation verwenden. Alle nominierten Projekte werden laufend auf dieser Webseite und im Newsletter der Fachstelle Gesundheitsförderung «info Gesundheit» porträtiert.
Gewinner des Awards, Preisgelder
Die Kommission Gesundheitsförderung und Prävention amtet als Jury. Sie zeichnet damit herausragende Projekte im Bereich «Bewegungsfreundliches Umfeld» aus. Es werden folgende Preise verliehen:
1. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 3‘000 Franken.
2. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 2‘000 Franken.
3. Preis: Das ausgezeichnete Projekt erhält ein Preisgeld von 1‘000 Franken.