Informationen und Wissen

Anmeldung für die Impfung

  • Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?

    Die Impfung ist an den Standorten des Luzerner Kantonsspitals möglich. Es braucht es eine Anmeldung: Via Online-Anmeldung.

    Auch die Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen und Novavax sowie Kinderimpfungen sind an den Standorten des Luzerner Kantonsspitals möglich, dies ebenfalls auf Voranmeldung. 

     

  • Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung?

    Für den Anmeldeprozess sind keine Dokumente notwendig. Sowohl die Anmeldung zur Covid-Impfung als auch die beiden Impfungen sind kostenlos, sofern sie innerhalb der Empfehlung der EKIF und des BAGs erfolgen.

  • Ich bin schon an Covid-19 erkrankt. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?

    Grundsätzlich ja. Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter. Zu den BGP gehören Personen ≥65 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21. Die Impfung soll idealerweise im Herbst (zwischen Mitte Oktober und Dezember) erfolgen.

    Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird im Herbst/Winter dann eine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch indiziert erachtet.

  • Wer wird mich impfen?
    Die Impfungen werden überall unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Apotheker, Pflegefachleute, medizinische Praxisassistenten und –assistentinnen u.a. werden die Impfung unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung durchführen.
  • Welche Dokumente muss ich am Tag der Impfung mitbringen?

    Zur Impfung bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Impfnachweis der letzten Impfung, Zertifikat und/oder Impfbüchlein für die Auffrischimpfung.
    • Identitätskarte oder Pass
    • Krankenkassenkarte

    Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren: Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist.

  • Ich bin Immunsupprimiert

    Zur Gruppe mit einem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs (BGP) gehören auch Personen mit einer schweren Schwäche des Abwehrsystems (schwere Immundefizienz). Ob für Sie eine Impfung empfohlen ist, klären Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ab.

Weiterführende Fragen zur Impfung

Kosten und Freiwilligkeit

  • Wer bezahlt die Impfung?

    Für Personen aus der Zielgruppe gemäss BAG-/EKIF-Impfempfehlung sind Covid-19-Impfungen ab dem 2. Oktober 2023 kostenlos.

    Covid-19-Impfungen, die von der EKIF nicht empfohlen werden, sind gegen Bezahlung möglich. Dies gilt auch für Personen, die nicht in der Schweiz leben.

    Bei den Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern entfällt die subsidiäre Haftung durch den Bund, da diese Impfungen nicht durch das BAG und die EKIF empfohlen sind.

  • Ist die Impfung freiwillig?
    Ja. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.

Impfausweis / Impfnachweis / Covid-Zertifikat

  • Muss ich den Impfausweis zum Impftermin mitbringen?

    Es wird empfohlen den Impfausweis zur Impfung mitzubringen. Seit dem 1. September 2023 werden keine Zertifikate mehr ausgestellt. Sie erhalten die Impfung auch ohne Impfausweis.

  • Wo kann ich einen Impfnachweis in mein Impfbüchlein nachtragen lassen?

    Grundsätzlich kann jede geimpfte Person den Impfnachweis durch eine Fachperson in den Impfausweis überführen lassen. Ein Nachtrag der Impfungen in das Impfbüchlein kann durch den Kanton Luzern gemacht werden. Dazu ist zwingend ein Termin telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

     

  • Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?

    Das System für die Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wurde per 1. September 2023 eingestellt. Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind lokal gespeichert und der QR-Code kann auch nach Einstellung des Zertifikatsystems noch während seiner technischen Gültigkeit (max. zwei Jahre) angezeigt und geprüft werden. Alle weiteren Funktionen der App werden abgeschaltet.

    Es ist somit seit dem 1. September 2023 nicht mehr möglich, fehlerhafte Covid-Zertifikate zu ändern oder ein Zertifikat nachzubestellen.

Was müssen Sie alles über die Impfung wissen?

Es gibt sehr viele Fragen zur Impfung betreffend Sicherheit, Nebenwirkungen und Wirksamkeit. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, informieren Sie sich einfach online auf der Seite des Bundes:

bag-coronavirus.ch/impfung


Haben Sie Fragen zu den Impfstoffen, Zulassungsverfahren, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen der Impfung?

Infoline Coronavirus

Für alle medizinischen Fragen zu Impfstoffen, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen steht die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG zur Verfügung: +41 58 463 00 00

Wichtig: die nationale Infoline beantwortet keine Fragen zu kantonalen Themen. Informieren Sie sich über diese Webseite (Fragen und Antworten) oder die kantonalen Kontakte!

 

 

 

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