Unbedenklichkeitserklärung

(Beruflicher Leumund durch die Gesundheitsbehörde)

Ein Leumundszeugnis ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten selbständigen Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen in deutsch. Dieses Zeugnis kann nur erstellt werden, wenn im Kanton Luzern eine Berufsausübungsbewilligung der entsprechenden Person vorhanden ist und nichts gegen den/die Bewilligungsinhaber/in vorliegt.

Eine Unbedenklichkeitserklärung ist kostenpflichtig und muss schriftlich und mit einem neuen Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) beantragt werden. Die Dienstelle Gesundheit und Sport kann für die Bearbeitung des Gesuchs einen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 60 90

E-Mail

 

Humanmedizin und Zahnmedizin

Sekretariat Humanmedizin
Telefon   041 228 66 66

Heilmittel

Larissa Dahinden
Telefon   041 228 51 67

 

 

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