Die Beauftragte für Schulzahnpflege setzt Massnahmen zur Mundgesundheit an den Kantonsschulen, Privatschulen und den kantonalen Sonderschulen gemäss § 52 Gesundheitsgesetzes SRL Nr. 800 und deren Verordnung SRL Nr. 803 um.
Ihre Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben und Zielsetzungen:
- Leitung der kantonalen Schulzahnpflege in pädagogischer, administrativer, personeller und organisatorischen Hinsicht.
- Verantwortung für die Qualitätssicherung.
- Vertretung der Schulzahnpflege nach innen und nach aussen.
- Führung des kantonalen Schulzahnpflege Sekretariats.
- Fachliche Betreuung aller Anspruchsgruppen.
- Weiterentwicklung der Schulzahnpflege.